ich bereite mich gerade auf meine Verbraucherinsolvenz vor und würde mich total über Austausch mit anderen Betroffenen freuen, weil mir noch einige Dinge unklar sind. Vielleicht kennt sich jemand von euch mit ein paar Punkten aus:
Ich habe bereits den Beratungshilfeschein vom Amtsgericht und auch einen Termin bei einem Insolvenzrechtsanwalt am 08.07.
Ich habe mich bewusst für den Weg über einen Anwalt entschieden, da die kostenlosen Schuldnerberatungsstellen bei uns vor Ort über ein Jahr Wartezeit haben – das war für mich keine Option mehr.
Als ich in der Kanzlei angerufen habe, meinte die Dame am Empfang allerdings, dass sie aktuell nicht genau wisse, wie das mit dem Beratungsschein läuft – sie hätten schon länger keinen Mandatsfall mehr damit gehabt. Sie erwähnte eine Pauschale von ca. 2.000 € bei 12–15 Gläubigern, wovon etwa 730 € durch den Beratungsschein abgezogen würden.
Muss ich den Rest dann tatsächlich selbst bezahlen? Oder ist mit dem Beratungsschein alles bis zur Insolvenzanmeldung abgedeckt, solange es bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bleibt?
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Zusätzlich habe ich einen Nebenjob, den ich 2x pro Woche ausübe.
• Hauptjob: ca. 1.750 € netto
• Nebenjob: 556 € netto
• Steuerklasse 4, gesetzlich versichert
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Weitere Fragen & Punkte:
Das Auto ist ein Baujahr 2014, hat einen geschätzten Restwert von ca. 4.000 € und war eine Schenkung meiner Eltern, ich habe es nicht selbst gekauft.
Muss ich es trotzdem abgeben? Oder kann es als notwendiger Besitz anerkannt werden?
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Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand von euch Erfahrungen teilen könnte – gerade was die Kosten beim Anwalt mit Beratungsschein betrifft, wie genau Freibeträge bei Ehe und Kind berechnet werden, was mit dem Auto passiert und was man unbedingt beachten sollte, z. B. beim Thema Konto oder Gläubigeranschreiben.
Ganz liebe Grüße