Stadtsteueramt Vollstreckungsbehörde vs. Gerichtsvollzieher
Verfasst: 18. Nov 2024, 21:01
Hallo und guten Abend!
Wie ich in einem älteren Beitrag vor einigen Monaten hier schon erläutert habe, liege ich mit der Bußgeldstelle einer benachbarten Stadt wegen eines, nach meiner Auffassung unrechtmäßigen Bußgeldbescheids, im Streit.
Ich bin schon seit Jahren nicht zahlungsfähig, in aller Regel muß ich auch alle paar Jahre eine Vermögensauskunft abgeben, wenn einer meiner Gläubiger wieder seine Forderung gegen mich geltend machen will.
Besagtes Bußgeld habe ich nicht bezahlt und habe gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt. Leider war dieser Widerspruch zwecklos, und das Verfahren habe ich verloren.
Da trotz abgegebener Vermögensauskunft Geldstrafen und Bußgelder zur Beitreibung mit Erzwingungshaft bedroht sind, habe ich seinerzeit dieses dann auch zähneknirschend entrichtet. Da allerdings sämtliche andere Kosten des Verfahrens wie Gebühren, Verwaltungskosten, Gerichtskosten ect. zur Beitreibung nicht mit besagter Erzwingungshaft bedroht sind, habe ich diese nicht gezahlt. Wie gesagt, mir ist hierbei ein Unrecht widerfahren indem mir etwas unterstellt wurde was ich nicht getan habe, daher auch meine oben genannte Vorgehensweise.
Nun hat die benachbarte Stadt den Verwaltungsakt zur Beitreibung der Verfahrenskosten an meine Stadt weitergegeben. Nun "droht" mir die Inkassostelle des Stadtsteueramts durch einen Vollstreckungsbeamten meiner Stadt, die noch ausstehenden Forderungen gegen mich beizutreiben.
Was mich hierbei nur etwas verwundert, ist der Umstand, dass hier nicht, wie sonst üblich, und mir mittlerweile in all den Jahren bekannt, nicht ein Gerichtsvollzieher diese Forderungen gegen mich beizutreiben versucht. In alten, zurückliegenden Verfahren, wurde auch bei öffentlichen Forderungen gegen mich bisher immer, nach fruchtlosen Mahnungen, letztendlich ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Ebenso verwundert es mich, dass mir bei Nichtzahlung der geforderten Summe, mit Konto,- und/oder Lohnpfändung gedroht wird, sogar das man mit einer richterlichen Verfügung meine Wohnung nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen würde, und bei meiner Abwesenheit diese sogar zwangsweise öffnen dürfe. Aber von einer Abgabe der Vermögensauskunft steht nichts dabei, was sonst in aller Regel bisher immer der Fall war.
Daher meine Frage an Euch, hat ein Vollstreckungsbeamter andere Rechte als ein Gerichtsvollzieher? Und darf dieser, sofern er mich nicht zu Hause antrifft, sich mit Zwang Zutritt in meine Wohnung verschaffen? Soviel ich bisher weiß, muss ein Gerichtsvollzieher sich schriftlich ankündigen wenn er eine Sachpfändung bei einem Schuldner vornehmen will. Erst wenn der Schuldner nach dieser schriftlichen Ankündigung nicht anzutreffen ist, oder den Zutritt verweigert, darf der Gerichtsvollzieher sich auch mit Zwang Zutritt zur Wohnung des Schuldners verschaffen.
In dem besagten Schreiben des Vollstreckungsbeamten meiner Stadt steht auch gleich zu Anfang :"Da ich Sie nicht angetroffen habe...blablabla".
Ich glaube zwar nicht das er hier war, das Schreiben war noch nichteinmal unterschrieben weil =maschinell erstellt=, aber selbst wenn er hier gewesen sein sollte, müsste er nicht ein Schreiben/eine Information darüber hier hinterlassen?
Ich vermute zwar sehr stark das es sich, wie so oft, um behördliche "Drohbriefe" handelt, um etwaigen Schuldnern Angst zu machen und sie damit zu einer zügigen Zahlung zu bewegen, aber dennoch verwundert mich das Ganze, da ich es bislang immer nur mit Gerichtsvollziehern zu tun gehabt habe.
Gibt es da Unterschiede in den Vorgehensweisen von städtischen Vollstreckungsbeamten und Gerichtsvollziehern?
Für Euren Rat und Eure Hilfe zu Klärung meiner Fragen wäre ich Euch sehr dankbar.
MfG Paul
Wie ich in einem älteren Beitrag vor einigen Monaten hier schon erläutert habe, liege ich mit der Bußgeldstelle einer benachbarten Stadt wegen eines, nach meiner Auffassung unrechtmäßigen Bußgeldbescheids, im Streit.
Ich bin schon seit Jahren nicht zahlungsfähig, in aller Regel muß ich auch alle paar Jahre eine Vermögensauskunft abgeben, wenn einer meiner Gläubiger wieder seine Forderung gegen mich geltend machen will.
Besagtes Bußgeld habe ich nicht bezahlt und habe gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt. Leider war dieser Widerspruch zwecklos, und das Verfahren habe ich verloren.
Da trotz abgegebener Vermögensauskunft Geldstrafen und Bußgelder zur Beitreibung mit Erzwingungshaft bedroht sind, habe ich seinerzeit dieses dann auch zähneknirschend entrichtet. Da allerdings sämtliche andere Kosten des Verfahrens wie Gebühren, Verwaltungskosten, Gerichtskosten ect. zur Beitreibung nicht mit besagter Erzwingungshaft bedroht sind, habe ich diese nicht gezahlt. Wie gesagt, mir ist hierbei ein Unrecht widerfahren indem mir etwas unterstellt wurde was ich nicht getan habe, daher auch meine oben genannte Vorgehensweise.
Nun hat die benachbarte Stadt den Verwaltungsakt zur Beitreibung der Verfahrenskosten an meine Stadt weitergegeben. Nun "droht" mir die Inkassostelle des Stadtsteueramts durch einen Vollstreckungsbeamten meiner Stadt, die noch ausstehenden Forderungen gegen mich beizutreiben.
Was mich hierbei nur etwas verwundert, ist der Umstand, dass hier nicht, wie sonst üblich, und mir mittlerweile in all den Jahren bekannt, nicht ein Gerichtsvollzieher diese Forderungen gegen mich beizutreiben versucht. In alten, zurückliegenden Verfahren, wurde auch bei öffentlichen Forderungen gegen mich bisher immer, nach fruchtlosen Mahnungen, letztendlich ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Ebenso verwundert es mich, dass mir bei Nichtzahlung der geforderten Summe, mit Konto,- und/oder Lohnpfändung gedroht wird, sogar das man mit einer richterlichen Verfügung meine Wohnung nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen würde, und bei meiner Abwesenheit diese sogar zwangsweise öffnen dürfe. Aber von einer Abgabe der Vermögensauskunft steht nichts dabei, was sonst in aller Regel bisher immer der Fall war.
Daher meine Frage an Euch, hat ein Vollstreckungsbeamter andere Rechte als ein Gerichtsvollzieher? Und darf dieser, sofern er mich nicht zu Hause antrifft, sich mit Zwang Zutritt in meine Wohnung verschaffen? Soviel ich bisher weiß, muss ein Gerichtsvollzieher sich schriftlich ankündigen wenn er eine Sachpfändung bei einem Schuldner vornehmen will. Erst wenn der Schuldner nach dieser schriftlichen Ankündigung nicht anzutreffen ist, oder den Zutritt verweigert, darf der Gerichtsvollzieher sich auch mit Zwang Zutritt zur Wohnung des Schuldners verschaffen.
In dem besagten Schreiben des Vollstreckungsbeamten meiner Stadt steht auch gleich zu Anfang :"Da ich Sie nicht angetroffen habe...blablabla".
Ich glaube zwar nicht das er hier war, das Schreiben war noch nichteinmal unterschrieben weil =maschinell erstellt=, aber selbst wenn er hier gewesen sein sollte, müsste er nicht ein Schreiben/eine Information darüber hier hinterlassen?
Ich vermute zwar sehr stark das es sich, wie so oft, um behördliche "Drohbriefe" handelt, um etwaigen Schuldnern Angst zu machen und sie damit zu einer zügigen Zahlung zu bewegen, aber dennoch verwundert mich das Ganze, da ich es bislang immer nur mit Gerichtsvollziehern zu tun gehabt habe.
Gibt es da Unterschiede in den Vorgehensweisen von städtischen Vollstreckungsbeamten und Gerichtsvollziehern?
Für Euren Rat und Eure Hilfe zu Klärung meiner Fragen wäre ich Euch sehr dankbar.
MfG Paul