Stadtsteueramt Vollstreckungsbehörde vs. Gerichtsvollzieher

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Paul
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Stadtsteueramt Vollstreckungsbehörde vs. Gerichtsvollzieher

Beitrag von Paul »

Hallo und guten Abend!

Wie ich in einem älteren Beitrag vor einigen Monaten hier schon erläutert habe, liege ich mit der Bußgeldstelle einer benachbarten Stadt wegen eines, nach meiner Auffassung unrechtmäßigen Bußgeldbescheids, im Streit.
Ich bin schon seit Jahren nicht zahlungsfähig, in aller Regel muß ich auch alle paar Jahre eine Vermögensauskunft abgeben, wenn einer meiner Gläubiger wieder seine Forderung gegen mich geltend machen will.
Besagtes Bußgeld habe ich nicht bezahlt und habe gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt. Leider war dieser Widerspruch zwecklos, und das Verfahren habe ich verloren.
Da trotz abgegebener Vermögensauskunft Geldstrafen und Bußgelder zur Beitreibung mit Erzwingungshaft bedroht sind, habe ich seinerzeit dieses dann auch zähneknirschend entrichtet. Da allerdings sämtliche andere Kosten des Verfahrens wie Gebühren, Verwaltungskosten, Gerichtskosten ect. zur Beitreibung nicht mit besagter Erzwingungshaft bedroht sind, habe ich diese nicht gezahlt. Wie gesagt, mir ist hierbei ein Unrecht widerfahren indem mir etwas unterstellt wurde was ich nicht getan habe, daher auch meine oben genannte Vorgehensweise.
Nun hat die benachbarte Stadt den Verwaltungsakt zur Beitreibung der Verfahrenskosten an meine Stadt weitergegeben. Nun "droht" mir die Inkassostelle des Stadtsteueramts durch einen Vollstreckungsbeamten meiner Stadt, die noch ausstehenden Forderungen gegen mich beizutreiben.
Was mich hierbei nur etwas verwundert, ist der Umstand, dass hier nicht, wie sonst üblich, und mir mittlerweile in all den Jahren bekannt, nicht ein Gerichtsvollzieher diese Forderungen gegen mich beizutreiben versucht. In alten, zurückliegenden Verfahren, wurde auch bei öffentlichen Forderungen gegen mich bisher immer, nach fruchtlosen Mahnungen, letztendlich ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Ebenso verwundert es mich, dass mir bei Nichtzahlung der geforderten Summe, mit Konto,- und/oder Lohnpfändung gedroht wird, sogar das man mit einer richterlichen Verfügung meine Wohnung nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen würde, und bei meiner Abwesenheit diese sogar zwangsweise öffnen dürfe. Aber von einer Abgabe der Vermögensauskunft steht nichts dabei, was sonst in aller Regel bisher immer der Fall war.
Daher meine Frage an Euch, hat ein Vollstreckungsbeamter andere Rechte als ein Gerichtsvollzieher? Und darf dieser, sofern er mich nicht zu Hause antrifft, sich mit Zwang Zutritt in meine Wohnung verschaffen? Soviel ich bisher weiß, muss ein Gerichtsvollzieher sich schriftlich ankündigen wenn er eine Sachpfändung bei einem Schuldner vornehmen will. Erst wenn der Schuldner nach dieser schriftlichen Ankündigung nicht anzutreffen ist, oder den Zutritt verweigert, darf der Gerichtsvollzieher sich auch mit Zwang Zutritt zur Wohnung des Schuldners verschaffen.
In dem besagten Schreiben des Vollstreckungsbeamten meiner Stadt steht auch gleich zu Anfang :"Da ich Sie nicht angetroffen habe...blablabla".
Ich glaube zwar nicht das er hier war, das Schreiben war noch nichteinmal unterschrieben weil =maschinell erstellt=, aber selbst wenn er hier gewesen sein sollte, müsste er nicht ein Schreiben/eine Information darüber hier hinterlassen?
Ich vermute zwar sehr stark das es sich, wie so oft, um behördliche "Drohbriefe" handelt, um etwaigen Schuldnern Angst zu machen und sie damit zu einer zügigen Zahlung zu bewegen, aber dennoch verwundert mich das Ganze, da ich es bislang immer nur mit Gerichtsvollziehern zu tun gehabt habe.
Gibt es da Unterschiede in den Vorgehensweisen von städtischen Vollstreckungsbeamten und Gerichtsvollziehern?

Für Euren Rat und Eure Hilfe zu Klärung meiner Fragen wäre ich Euch sehr dankbar.

MfG Paul
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Re: Stadtsteueramt Vollstreckungsbehörde vs. Gerichtsvollzieher

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Hi Paul,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Stadtsteueramt Vollstreckungsbehörde vs. Gerichtsvollzieher" geschaut?
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caffery
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Re: Stadtsteueramt Vollstreckungsbehörde vs. Gerichtsvollzieher

Beitrag von caffery »

Bei uns gibt es auch eine kleine Stadt, die mit den hier genannten Drohbausteinen um sich wirft und auf knallrotem Papier mit einem enorm hässlichen Textbausteingebilde zusammenhangslos mit Aufbruch der Wohnung und Inhaftierung droht. Auch bei Nicht-Bußgeldern und uralten Bagatellforderungen.

Das macht jede Kommune anders. Schön ist das nicht. Wir als Sozialverband haben auch mal dem (SPD) Bürgermeister des Ortes geschrieben - ob er nicht mal dafür sorgen kann, dass der Text etwas weniger mittelalterlich formuliert werden könnte. Leider ohne Erfolg.

Lange Rede kurzer Sinn - die Textbausteine mögen hässlich sein - das macht aber jeder Ort anders. Was aber nicht anders ist, sind deren rechtliche Mittel. Wenn nur noch Kosten offen sind und das Bußgeld gezahlt wurde, kannst Du wegen der Forderung nicht in Erzwingungshaft genommen werden. Wenn Du nach Aufforderung die VA abgibst etc., kann auch nicht Deine Bude aufgebrochen werden.
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Paul
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Re: Stadtsteueramt Vollstreckungsbehörde vs. Gerichtsvollzieher

Beitrag von Paul »

Erst einmal vielen Dank für Deine informative Antwort, caffery.

Ja, diese "hässlichen" und für in diesen Sachen unerfahrenen Bürger geradezu angstmachenden Formulierungen sind mir inzwischen im Verlauf der Jahre bestens bekannt. Auch das eine Erzwingungshaft nur dann möglich ist wenn es sich um Straf,-oder Bußgelder handelt, was in meinem besagten Fall ja rechtlich nicht möglich ist.
Oft habe ich dann, auch wenn diese Schreiben sehr hässlich formuliert wurden, hinterher die Erfahrung gemacht das die Gerichtsvollzieher häufig dann doch recht nett und zum Teil auch zuvorkommend waren. Machen diese doch auch nur Ihren Job.
Was mich an dieser ganzen Sache nur verwundert hat ist der Umstand das es in diesem Fall nicht ein Gerichtsvollzieher war, der mir dieses Schreiben zukommen ließ, sondern eben jener Vollziehungsbeamter der Stadt, welcher, wie ich inzwischen weiß, die gleichen Rechte zur Beitreibung der Forderungen hat.
Desweiteren bin ich es bisher eigentlich gewohnt das bei solchen "Drohschreiben" in aller Regel zuallererst mit der Abgabe der Vermögensauskunft gedroht wird. Erst im weiteren Verlauf solcher Briefe folgen dann die weiteren Dinge wie mögliche Konto-, und Gehaltspfändungen, gefolgt von Hausbesuchen zur Feststellung der möglichen Pfändbarkeit etwaiger beweglicher Güter. Letzteres war bei mir zuletzt vor inzwischen knapp 15 Jahren. Vermutlich auch dem Umstand geschuldet das dieses Mittel der Beitreibung von offenen Forderungen in aller Regel fruchtlos bleibt, aus Gründen welche sicher nicht schwer zu ergründen sind.
Aber in meinem aktuellen Fall war in dem Drohschreiben, wie ich es nun nenne, eine mögliche, erneute Abgabe der Vermögensauskunft gar nicht aufgeführt, obwohl die letzte in meinem Fall schon weit über 2 Jahre zurückliegt.
Ich vermute daher das jener Vollziehungsbeamter der Stadt sich im Rahmen seiner Befugnisse schon vorab informiert hat, oder aber aufgrund der geringen Summe, welche sich gerade einmal im mittleren, zweistelligen Bereich ansiedelt, eine mögliche Vermögensauskunft nicht vonnöten erachtet.
Wie dem auch sei, ich war und bin halt etwas verwundert das es in diesem Fall ein Vollziehungsbeamter war/ist, welcher meine Sache bearbeitet, und nicht ein Gerichtsvollzieher.
Um nicht missverstanden zu werden, wenn man scheiße baut, sollte man auch dafür gerade stehen. Aber zum einen ist das gegen mich erlassene Bußgeld eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, zum anderen treibt mich folgendes Zitat um: Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen.
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robo
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Re: Stadtsteueramt Vollstreckungsbehörde vs. Gerichtsvollzieher

Beitrag von robo »

Paul hat geschrieben: 19. Nov 2024, 11:59 ...
Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen.
...
Ja, so ist es leider oft genug in diesem Staat.

Was spricht denn dagegen, die Mittel des Staates selbst zu verwenden?
Sprich: Ein Insolvenzverfahren zu machen ?
Dann bist Du in drei Jahren die 'Altlasten' los und künftig vor solchen Briefen/Drohungen geschützt.
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Shopgirl
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Re: Stadtsteueramt Vollstreckungsbehörde vs. Gerichtsvollzieher

Beitrag von Shopgirl »

Du tust dir den ganzen Stress für einen mittleren zweistelligen Betrag an?
Oder ist das nur ein Teil der Forderung?
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