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Schlusstermin

Verfasst: 26. Mär 2024, 12:25
von Marv
Hi zusammen,

ich weiß es ist laut Internet sehr unterschiedlich und wollte einfach mal eure Erfahrungen hören.

Ich bin seit 12/23 „frisch“ in der Privatinsolvenz. Und wollte mal horchen wann so bei euch der Schlusstermin war bzw. in welchem Zeitraum dieser sein sollte.

Liebe Grüße,
Marv

Re: Schlusstermin

Verfasst: 26. Mär 2024, 13:52
von mischa1981
Da ich hier nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten kann, meiner war fast 2 Jahre später, ab dem 26,01.2023 war ich in der Wohlverhaltensphase und diese habe ich nun auch hinter mir, am 6.5. wird entschieden, ob mir Restschuldbefreiung erteilt wird.
Verfahrenseröffnung war damals der 25.01.2021.
Wieso ich nun 6 Wochen auf RSB warten soll erschließt sich mir aber auch nicht, üblich sind 4 Wochen, aber sei's drum.

Re: Schlusstermin

Verfasst: 26. Mär 2024, 15:54
von schwarzwaldbote
bei mir war der Schlußtermin nach 6 Monaten

Re: Schlusstermin

Verfasst: 26. Mär 2024, 16:27
von mischa1981
schwarzwaldbote hat geschrieben: 26. Mär 2024, 15:54 bei mir war der Schlußtermin nach 6 Monaten
So sollte es im Regelfall auch sein, die Gerichte hier in BaWü scheinen aber dezent überfordert zu sein.

Re: Schlusstermin

Verfasst: 26. Mär 2024, 17:29
von Marv
mischa1981 hat geschrieben: 26. Mär 2024, 13:52 Da ich hier nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten kann, meiner war fast 2 Jahre später, ab dem 26,01.2023 war ich in der Wohlverhaltensphase und diese habe ich nun auch hinter mir, am 6.5. wird entschieden, ob mir Restschuldbefreiung erteilt wird.
Verfahrenseröffnung war damals der 25.01.2021.
Wieso ich nun 6 Wochen auf RSB warten soll erschließt sich mir aber auch nicht, üblich sind 4 Wochen, aber sei's drum.
Oh ich drücke dir die Daumen! :-)


Danke @all!

Re: Schlusstermin

Verfasst: 26. Mär 2024, 18:58
von Bernd111
Bei mir war der Schlusstermin erst grob nach 2 Jahren und 4 Monaten

Re: Schlusstermin

Verfasst: 26. Mär 2024, 20:22
von mischa1981
Marv hat geschrieben: 26. Mär 2024, 17:29
mischa1981 hat geschrieben: 26. Mär 2024, 13:52 Da ich hier nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten kann, meiner war fast 2 Jahre später, ab dem 26,01.2023 war ich in der Wohlverhaltensphase und diese habe ich nun auch hinter mir, am 6.5. wird entschieden, ob mir Restschuldbefreiung erteilt wird.
Verfahrenseröffnung war damals der 25.01.2021.
Wieso ich nun 6 Wochen auf RSB warten soll erschließt sich mir aber auch nicht, üblich sind 4 Wochen, aber sei's drum.
Oh ich drücke dir die Daumen! :-)
Danke dir :) Da wird jetzt nicht mehr viel passieren, außer dass das Gericht es mir schriftlich gibt, dass ich RSB erlange :) Halte dich einfach an die Regeln, die dir auch dein Insolvenzverwalter geschickt hat und dann kann fast nix mehr schief gehen.

Re: Schlusstermin

Verfasst: 26. Mär 2024, 20:26
von Marv
mischa1981 hat geschrieben: 26. Mär 2024, 20:22
Marv hat geschrieben: 26. Mär 2024, 17:29

Oh ich drücke dir die Daumen! :-)
Danke dir :) Da wird jetzt nicht mehr viel passieren, außer dass das Gericht es mir schriftlich gibt, dass ich RSB erlange :) Halte dich einfach an die Regeln, die dir auch dein Insolvenzverwalter geschickt hat und dann kann fast nix mehr schief gehen.
Das mache ich :) Danke!

Re: Schlusstermin

Verfasst: 4. Apr 2024, 23:55
von jemand
mischa1981 hat geschrieben: 26. Mär 2024, 13:52 Da ich hier nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten kann, meiner war fast 2 Jahre später, ab dem 26,01.2023 war ich in der Wohlverhaltensphase und diese habe ich nun auch hinter mir, am 6.5. wird entschieden, ob mir Restschuldbefreiung erteilt wird.
Verfahrenseröffnung war damals der 25.01.2021.
Wieso ich nun 6 Wochen auf RSB warten soll erschließt sich mir aber auch nicht, üblich sind 4 Wochen, aber sei's drum.
Falls die RSB vereitelt wird, gilt das dann für alle Gläubiger oder nur für den Gläubiger, der eine unerlaubte Handlung eingereicht hat"

Re: Schlusstermin

Verfasst: 5. Apr 2024, 06:06
von tidus82
Hey jemand,

da muss man unterscheiden:
Es gibt den Versagungsantrag, der alle Gläubiger betrifft (der ist bei z.Bsp. Fehlender Mitwirkung innerhalb des Verfahrens)

Und es gibt die vbuH, die einzelne Forderungen (nicht Gläubiger) betreffen kann. Zum Beispiel, wenn vorab falsche Angaben gemacht wurden um einen Kredit zu bekommen. Oder im Moment ist Unterhaltsvorschuss ein sehr begehrtes Thema bei vbuH.

In beiden fällen wird der Schuldner aber dazu angehört und der Schuldner hat Rechtsmittel dagegen.