Seite 1 von 1

Die Antwort für imker lautet: "ZPO § 899" - oder

Verfasst: 30. Sep 2022, 22:32
von Witwe Bolte
akzeptierst Du nur Antworten von Praktikern
(weil Du im Praktiker-Forum fragst) ?

Aber Deine Frage ist falsch,
denn nach diesem neuen § 899 darf man über das nicht verbrauchte Guthaben
in den folgenden drei Monaten zusätzlich verfügen, s:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/899.html

neu seit 1.12.2021

... oder habe ich Dich wieder einmal nicht verstanden ?