akzeptierst Du nur Antworten von Praktikern
(weil Du im Praktiker-Forum fragst) ?
Aber Deine Frage ist falsch,
denn nach diesem neuen § 899 darf man über das nicht verbrauchte Guthaben
in den folgenden drei Monaten zusätzlich verfügen, s:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/899.html
neu seit 1.12.2021
... oder habe ich Dich wieder einmal nicht verstanden ?
Die Antwort für imker lautet: "ZPO § 899" - oder
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Re: Die Antwort für imker lautet: "ZPO § 899" - oder
Hi Witwe Bolte,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Die Antwort für imker lautet: "ZPO § 899" - oder" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Die Antwort für imker lautet: "ZPO § 899" - oder" geschaut?
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