Die Antwort für imker lautet: "ZPO § 899" - oder

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Witwe Bolte
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Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Die Antwort für imker lautet: "ZPO § 899" - oder

Beitrag von Witwe Bolte »

akzeptierst Du nur Antworten von Praktikern
(weil Du im Praktiker-Forum fragst) ?

Aber Deine Frage ist falsch,
denn nach diesem neuen § 899 darf man über das nicht verbrauchte Guthaben
in den folgenden drei Monaten zusätzlich verfügen, s:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/899.html

neu seit 1.12.2021

... oder habe ich Dich wieder einmal nicht verstanden ?
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Die Antwort für imker lautet: "ZPO § 899" - oder

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Hi Witwe Bolte,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Die Antwort für imker lautet: "ZPO § 899" - oder" geschaut?
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