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Pfändbarkeit

Verfasst: 10. Jul 2022, 14:38
von jan
Hallo,

ich habe 2 Fragen zur Pfändbarkeit von Einkommen:

Wir bekommen neu eine Notdienstzulage für Tage wo wir telefonisch erreichbar und bei Bedarf auch von zu Hause arbeiten müssen.

Ist diese Zulage pfändbar ? Und wenn ja wird Sie dem Einkommen zugerechnet das wenigstens ein Teil überbleibt oder ist komplett weg ?

Re: Pfändbarkeit

Verfasst: 10. Jul 2022, 21:28
von Witwe Bolte
Das klingt nach einer Zulage für Bereitschaftsdienste, resp. Rufbereitschaftsdienste, und die wird meines Wissens wie Mehrarbeit bewertet, ist also gem. § 850a ZPO zu 50% pfändbar, s.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html

Im Fall des Falles ist Dein Arbeitgeber zuständig für die korrekte Berechnung,
willst Du ihn wirklich verklagen, wenn er nicht korrekt abrechnet ?
Großer oder kleiner AG ?
Je größer, um so höher die Wahrscheinlichkeit, dass er korrekt abrechnet.
Schätze ich mal.
(Denn dann wird er schon Übung damit haben.)

Re: Pfändbarkeit

Verfasst: 10. Jul 2022, 22:20
von imker
jan hat geschrieben: 10. Jul 2022, 14:38 ...
Wir bekommen neu ....

wenn das neu ist, frag doch mal nach, wie der AG das in dem Lohnprogramm "geschlüsselt" hat - dadurch wird die Pfändbarkeit gesteuert - nicht durch individuelles Nachdenken.

und alles weg - nur bei ganz hohen Netto-Einkünften - sonst sind stets 30% und mehr frei