P-Konto / Freibetragserhöhung / Pfändung
Verfasst: 15. Jun 2022, 14:14
Hallo Community,
ich habe einige Frage zum P-Konto und zum Thema Freibetragserhöhung. Ich arbeite Vollzeit und habe ein Netto-Einkommen von 1.354,73 Euro und zahle 177 Euro Unterhalt für mein Kind.
Ein P-Konto habe ich bereits und eine Bescheinigung nach §850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto.
Zum 1. Juli 2022 steigt die Pfändungsfreigrenze von 1.252,64 Euro auf 1.330,16 Euro und der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 471,44 Euro auf 500,62 Euro.
Nun zu meinen Fragen:
1.
Derzeit habe ich keine Pfändung auf meinem Konto, ich habe aber Schulden und es kann zu einer Pfändung kommen. Nun möchte ich vorsorglich reagieren, muss ich jetzt eine neue Bescheinigung nach §850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto beantragen und mir ausstellen lassen oder berücksichtigt das die Bank automatisch?
2.
Wenn es jetzt zu einer Kontopfändung kommt, wird doch nur der tatsächlich gezahlte Unterhalt berücksichtigt? Das heißt die Pfändungsfreigrenze liegt bei 1.330,16 Euro + 177 Euro (1507,16 Euro)? Ich frage aus folgendem Grund: Ich werde einen Nebenjob auf 450€ Basis annehmen. Mein Nettoeinkommen liegt dann bei 1804,73 Euro (1.354,73 Euro Hauptjob + 450 Euro Nebenjob). Demnach sind 297,57 Euro (1804,73 Euro – 1507,16 Euro) pfändbar?
3.
Sollte es zu einer Lohnpfändung kommen, was muss ich dem Arbeitgeber dann mitteile? Reicht es aus, wenn der Arbeitgeber die Bescheinigung nach §850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto bekommt oder werden dann noch andere Unterlagen benötigt?
4.
Nehmen wir an, ich habe eine Pfändung auf meinem Konto. Meine Gehalt wird nach Arbeitsvertrag immer zum ersten des Monats überwiesen. Das Geld ist aber immer schon ein paar Tage früher auf dem Konto. Wenn das Geld sagen wir am 29.06 auf meinem Konto ist, kann ich für den Monat Juli problemlos über meine Pfändungsfreigrenze verfügen? Es spielt ja keine Rolle, wann das Gehalt kommt?
Ich sagen schon mal vielen Dank und MfG
Max
ich habe einige Frage zum P-Konto und zum Thema Freibetragserhöhung. Ich arbeite Vollzeit und habe ein Netto-Einkommen von 1.354,73 Euro und zahle 177 Euro Unterhalt für mein Kind.
Ein P-Konto habe ich bereits und eine Bescheinigung nach §850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto.
Zum 1. Juli 2022 steigt die Pfändungsfreigrenze von 1.252,64 Euro auf 1.330,16 Euro und der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 471,44 Euro auf 500,62 Euro.
Nun zu meinen Fragen:
1.
Derzeit habe ich keine Pfändung auf meinem Konto, ich habe aber Schulden und es kann zu einer Pfändung kommen. Nun möchte ich vorsorglich reagieren, muss ich jetzt eine neue Bescheinigung nach §850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto beantragen und mir ausstellen lassen oder berücksichtigt das die Bank automatisch?
2.
Wenn es jetzt zu einer Kontopfändung kommt, wird doch nur der tatsächlich gezahlte Unterhalt berücksichtigt? Das heißt die Pfändungsfreigrenze liegt bei 1.330,16 Euro + 177 Euro (1507,16 Euro)? Ich frage aus folgendem Grund: Ich werde einen Nebenjob auf 450€ Basis annehmen. Mein Nettoeinkommen liegt dann bei 1804,73 Euro (1.354,73 Euro Hauptjob + 450 Euro Nebenjob). Demnach sind 297,57 Euro (1804,73 Euro – 1507,16 Euro) pfändbar?
3.
Sollte es zu einer Lohnpfändung kommen, was muss ich dem Arbeitgeber dann mitteile? Reicht es aus, wenn der Arbeitgeber die Bescheinigung nach §850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto bekommt oder werden dann noch andere Unterlagen benötigt?
4.
Nehmen wir an, ich habe eine Pfändung auf meinem Konto. Meine Gehalt wird nach Arbeitsvertrag immer zum ersten des Monats überwiesen. Das Geld ist aber immer schon ein paar Tage früher auf dem Konto. Wenn das Geld sagen wir am 29.06 auf meinem Konto ist, kann ich für den Monat Juli problemlos über meine Pfändungsfreigrenze verfügen? Es spielt ja keine Rolle, wann das Gehalt kommt?
Ich sagen schon mal vielen Dank und MfG
Max