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Prüfung wird angeordnet

Verfasst: 26. Mai 2022, 09:00
von Nie_mehr_Schulden
Hallo Miteinander und allen einen schönen Vatertag.... :-)

ich habe folgendes in meinen Insolvenzbekanntmachungen gelesen, dessen Eintrag gerade neu hinzugefügt wurde:
"wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). "

Bedeutet dies, das nach dem zusätzlich erwähnten Termin der Abschlusstermin erfolgt und ich in der Wohlverhaltensphase sein werde?!

Re: Prüfung wird angeordnet

Verfasst: 29. Mai 2022, 10:34
von Witwe Bolte
Theoretisch: "Ja".

Aber wann das praktisch dann tatsächlich der Fall sein wird, das steht in den Sternen.
Das kann auch nochmal sechs Monate dauern - oder mehr.

Das hängt davon ab, wie "fleissig" Dein Inso-Gericht ist, wie der Krankenstand dort ist, wie die Urlaubspläne sind - und was weiß ich noch alles.

Also: Geduld.