Prüfung wird angeordnet
Verfasst: 26. Mai 2022, 09:00
Hallo Miteinander und allen einen schönen Vatertag....
ich habe folgendes in meinen Insolvenzbekanntmachungen gelesen, dessen Eintrag gerade neu hinzugefügt wurde:
"wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). "
Bedeutet dies, das nach dem zusätzlich erwähnten Termin der Abschlusstermin erfolgt und ich in der Wohlverhaltensphase sein werde?!

ich habe folgendes in meinen Insolvenzbekanntmachungen gelesen, dessen Eintrag gerade neu hinzugefügt wurde:
"wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). "
Bedeutet dies, das nach dem zusätzlich erwähnten Termin der Abschlusstermin erfolgt und ich in der Wohlverhaltensphase sein werde?!