Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Verfasst: 11. Feb 2019, 20:38
Unsere allseits beliebte EU mag es ja bekanntlich, wenn alle seine Schäfchen möglichst identische Häufchen setzen. Beim Thema Restschuldbefreiung hängen wir Deutschen im europäischen Vergleich deutlich hinterher. Während andererorts die RSB nach 3 Jahren schon seit längerer Zeit völlig normal ist, möchte unsere Gesetzgebung bekanntlich, dass unsere Schuldner ihre Verbindlichkeiten i.d.R. 6 Jahre lang wegbrüten.
Das findet die EU - in diesem Falle zu unser aller Frommen - doof, weswegen sich nun sämtliche wesentliche EU-Gremien (es gibt wohl drei - Parlament, Rat und Kommission) darauf geeinigt haben, dass (unter anderem)Deutschland diesen Sommer verbindlich dazu aufgefordert wird ein EU-einheitliches Restschuldbefreiungsverfahren standardmäßig in 3 Jahren vorzuhalten.
Wenn diese Regelung im Juni diesen Jahres vorgelegt wird, haben die betreffenden Staaten wohl 3 Jahre Zeit diese Vorgaben unserer neuen Legislative aus Brüssel umzusetzen.
Was wohl zu bedeuten scheint: Ab Juli 2022 soll bzw. wird es wohl bei uns standardmäßig Restschuldbefreiungen nach 3 Jahren geben.
Wer der englischen Schrift ausreichend mächtig ist und keine Angst vor sperrigen Formulierungen hat, kann den Zusammenhang in diesem wuchtigen Pamphlet nachlesen.
https://data.consilium.europa.eu/doc/do ... NIT/en/pdf
Das findet die EU - in diesem Falle zu unser aller Frommen - doof, weswegen sich nun sämtliche wesentliche EU-Gremien (es gibt wohl drei - Parlament, Rat und Kommission) darauf geeinigt haben, dass (unter anderem)Deutschland diesen Sommer verbindlich dazu aufgefordert wird ein EU-einheitliches Restschuldbefreiungsverfahren standardmäßig in 3 Jahren vorzuhalten.
Wenn diese Regelung im Juni diesen Jahres vorgelegt wird, haben die betreffenden Staaten wohl 3 Jahre Zeit diese Vorgaben unserer neuen Legislative aus Brüssel umzusetzen.
Was wohl zu bedeuten scheint: Ab Juli 2022 soll bzw. wird es wohl bei uns standardmäßig Restschuldbefreiungen nach 3 Jahren geben.
Wer der englischen Schrift ausreichend mächtig ist und keine Angst vor sperrigen Formulierungen hat, kann den Zusammenhang in diesem wuchtigen Pamphlet nachlesen.
https://data.consilium.europa.eu/doc/do ... NIT/en/pdf