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Sachgeschenke während der Wohlverhaltensphase

Verfasst: 2. Nov 2026, 20:10
von TomH
Hierzu eine interessante Antwort wie ich finde:
also wenn z.B. Ihre Eltern Ihnen etwas im Wege der vorweggenommen Erbfolge geschenkt haben. Dann hätten Sie die Hälfte des Wertes dem Treuhänder herausgeben müssen.

Sachwerte, die Sie von Personen bekommen haben, die Sie nicht beerben können, sind unproblematisch.
https://www.frag-einen-anwalt.de/waehre ... 18331.html

So geht die Rechtspflege i.F.d. Gesetzes von einem bestimmte Wert aus, andererseits scheint sich die Rechtsfortbildung daran zu orientieren aus welchem Vermögen Schenkungen erfolgen [...].

Re: Sachgeschenke während der Wohlverhaltensphase

Verfasst: 3. Nov 2026, 13:10
von caffery
Die Antwort der Juristin in dem Link ist von 2010 und entsprechend bestenfalls für Historiker interessant.

Mittlerweile würde die Antwort anders ausfallen, da "Schenkungen" dem einschlägigen § 295 Abs. 1 Satz 2 InsO zwischenzeitlich durch die Gesetzesnovelle (durch die auch die Verkürzung des RSB-Verfahrens auf 3 Jahre erfolgte) Ende 2020 hinzugefügt wurden.