Life! Im Forum Schuldenprobleme werden sachbezogene Fragen rund ums Thema Ver- und Überschuldung diskutiert. Da es für für Schuldner daneben viele Themen gibt, die nicht direkt mit diesen Sachfragen oder Informationen zu tun haben, sondern mit persönlichen, sozialen, familiären oder beruflichen Ursachen und Folgen der Ver- und Überschuldung, haben wir dieses Forum eingerichtet. Im Forum Life! können z.B. diese Themen diskutiert werden: Schulden belasten oft Beziehungen und Partnerschaften: Wie wird man damit fertig? Oder mit dem Druck, wenn Schulden eines Partners eine neue Beziehung von Anfang an belasten? Lebenspraktische Erfahrungen: Wie vermittelt man z.B. den Kindern, dass das mit den Nike-Schuhen nicht geht? Wie wird man selbst damit fertig, wenn man auf einiges verzichten muss? Konsum und Verhältnis zu Geld: Hat sich meine Einstellung zu Geld und Konsum durch die Überschuldung geändert? Kochrezepte für die letzten '3 Tage vor dem Ersten' und andere Tipps , die den eh' schon schmalen Geldbeutel entlasten helfen.
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also wenn z.B. Ihre Eltern Ihnen etwas im Wege der vorweggenommen Erbfolge geschenkt haben. Dann hätten Sie die Hälfte des Wertes dem Treuhänder herausgeben müssen.
Sachwerte, die Sie von Personen bekommen haben, die Sie nicht beerben können, sind unproblematisch.
So geht die Rechtspflege i.F.d. Gesetzes von einem bestimmte Wert aus, andererseits scheint sich die Rechtsfortbildung daran zu orientieren aus welchem Vermögen Schenkungen erfolgen [...].
Die Antwort der Juristin in dem Link ist von 2010 und entsprechend bestenfalls für Historiker interessant.
Mittlerweile würde die Antwort anders ausfallen, da "Schenkungen" dem einschlägigen § 295 Abs. 1 Satz 2 InsO zwischenzeitlich durch die Gesetzesnovelle (durch die auch die Verkürzung des RSB-Verfahrens auf 3 Jahre erfolgte) Ende 2020 hinzugefügt wurden.