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Weihnachtsgeldberechnung

Verfasst: 14. Nov 2020, 10:35
von Nowayout
Sorry falls es die Frage schon gibt, in der Suche habe ich keinen passenden Thread gefunden.

Sind die unpfändbaren 500,00 € JSZ netto oder brutto?

Ich nehme mal an, wie so alles, brutto.

Aber wie funktioniert dann die Berechnung?

Kleines Beispiel:

Gehalt 3800 € brutto 2200 € netto
Weihnachtsgeld 2600 € brutto.

wären 6400 € Brutto.

netto circa 3200 €.
werden davon jetzt nur 2700 € als Berechnungsgrundlage für den pfändbaren Teil genommen, oder wie?

Re: Weihnachtsgeldberechnung

Verfasst: 14. Nov 2020, 11:23
von gurami
Hi, ich denke das Brutto keine Pfändungsgrundlage sein kann. Es geht beim Pfändbaren immer um das was Du bekommen würdest.

Re: Weihnachtsgeldberechnung

Verfasst: 14. Nov 2020, 11:38
von arreis
Eindeutig NETTO, wobei nicht zusammengerechnet wird.

Re: Weihnachtsgeldberechnung

Verfasst: 14. Nov 2020, 11:40
von imker
1. eine JSZ ist kein Weihnachtsgeld - das nachgefragte Problem stellt sich nur bei ausdrücklicher Zahlung als Weihnachtsgeld.

2. nach BAG soll die Nettolohnmethode anzuwenden sein. Also Gesamtbrutto minus auf 500 EUR maximiertes Weihnachtsgeld und dann fiktiv rechnen und aus dem so ermittelten Netto den pfänbaren Betrag ermitteln - der soll abzuführen sein

3. kann aber auch sein, dass ich das falsch erinnere - da gibt es internet gute Beispielsrechnungen :o , die ich nicht alle kenne

Re: Weihnachtsgeldberechnung

Verfasst: 14. Nov 2020, 11:43
von Käsebrot
arreis hat geschrieben: 14. Nov 2020, 11:38 Eindeutig NETTO, wobei nicht zusammengerechnet wird.
Warum nicht zusammen gerechnet? Das macht für mich irgendwie keinen Sinn. Das Gesamteinkommen wird als Grundlage zur Ermittlung des pfändungsfreien Betrages herangezogen.

Re: Weihnachtsgeldberechnung

Verfasst: 14. Nov 2020, 11:49
von Nowayout
imker hat geschrieben: 14. Nov 2020, 11:40 1. eine JSZ ist kein Weihnachtsgeld - das nachgefragte Problem stellt sich nur bei ausdrücklicher Zahlung als Weihnachtsgeld.

2. nach BAG soll die Nettolohnmethode anzuwenden sein. Also Gesamtbrutto minus auf 500 EUR maximiertes Weihnachtsgeld und dann fiktiv rechnen und aus dem so ermittelten Netto den pfänbaren Betrag ermitteln - der soll abzuführen sein

3. kann aber auch sein, dass ich das falsch erinnere - da gibt es internet gute Beispielsrechnungen :o , die ich nicht alle kenne
1. Weihnachtsgeld ist nichts anderes als eine JSZ.

2. und was wird dann aus den 500?

3. n link hast nicht zufällig?

Re: Weihnachtsgeldberechnung

Verfasst: 14. Nov 2020, 11:50
von Nowayout
arreis hat geschrieben: 14. Nov 2020, 11:38 Eindeutig NETTO, wobei nicht zusammengerechnet wird.
Also bekomme ich den unpfändbaren teil der 2700 € + 500 € ausgezahlt ?

Re: Weihnachtsgeldberechnung

Verfasst: 14. Nov 2020, 12:02
von ridelikethewind
Die Berechnung würde mich auch interessieren.


Würde bei der Berechnung von Lohn und 13.Gehalt auf 3749€ kommen,Netto. Davon wären min. 696,29€ Pfändbar. Wobei alles über 3613€ voll Pfändbar wäre laut Tabelle. :cry:

Re: Weihnachtsgeldberechnung

Verfasst: 14. Nov 2020, 13:14
von Käsebrot
Nowayout hat geschrieben: 14. Nov 2020, 11:49
imker hat geschrieben: 14. Nov 2020, 11:40 1. eine JSZ ist kein Weihnachtsgeld - das nachgefragte Problem stellt sich nur bei ausdrücklicher Zahlung als Weihnachtsgeld.

2. nach BAG soll die Nettolohnmethode anzuwenden sein. Also Gesamtbrutto minus auf 500 EUR maximiertes Weihnachtsgeld und dann fiktiv rechnen und aus dem so ermittelten Netto den pfänbaren Betrag ermitteln - der soll abzuführen sein

3. kann aber auch sein, dass ich das falsch erinnere - da gibt es internet gute Beispielsrechnungen :o , die ich nicht alle kenne
1. Weihnachtsgeld ist nichts anderes als eine JSZ.

2. und was wird dann aus den 500?

3. n link hast nicht zufällig?
1. da irrst du dich in Sachen Pfändung aber gewaltig. Sorry. Wenn - wie in meinem Fall z. B. - das Weihnachtsgeld plötzlich JSZ heißt, unterliegt es der Pfändung in voller Höhe, vollkommen egal, ob es im Zusammenhang mit Weihnachten gezahlt wird oder nicht. Es kommt hier tatsächlich (auch) auf die Bezeichnung in der Gehaltsabrechnung an. Steht da JSZ drin, brauchst du dir überhaupt keine Gedanken mehr machen ob irgendwelcher unpfändbaren Anteile derselben. Die gibt es dann nämlich nicht.

Re: Weihnachtsgeldberechnung

Verfasst: 14. Nov 2020, 13:38
von imker
Nowayout hat geschrieben: 14. Nov 2020, 11:49 ....

3. n link hast nicht zufällig?
zum Bespiel mit der Suchmaschin g** nach "pfändung bag bruttolohnmethode" beginnen
"früher!" im anderen Forum funktionierte lange Zeit ein Rechner gut

jetzt meine ich, dass ein RA aus sachen oder S-A einen Rechner gebaut hatte - aber das pflegen dieser Dinger ist doch etwas anstrengend