Versicherungsleistung pfändbar?
Verfasst: 15. Aug 2020, 23:13
Moin,
wenn ein Schuldner lediglich als versicherte Person ineiner (zB. Hausrat-)Versicheurng genannt ist, VN aber eine dritte schuldenfreie Person ist (WG), wäre dann eine Versicherungsleistung für dem Schuldner gehörende gestohlene Sachen von Belang? Die Sachen an sich waren wertmässig nicht von Bedeutung, also "im Rahmen der bescheidenen Lebensführung"...
Die Auszahlung der Versicherung erfolgt ja eh' an den VN, der dann den entsprechenden Anteil an den Schuldner weiterreichen würde.
Wir reden auch nicht über weltbewegende Summen, aber in so einer Situation machen auch ein paar hundert EUR schon eine Menge aus
wenn ein Schuldner lediglich als versicherte Person ineiner (zB. Hausrat-)Versicheurng genannt ist, VN aber eine dritte schuldenfreie Person ist (WG), wäre dann eine Versicherungsleistung für dem Schuldner gehörende gestohlene Sachen von Belang? Die Sachen an sich waren wertmässig nicht von Bedeutung, also "im Rahmen der bescheidenen Lebensführung"...
Die Auszahlung der Versicherung erfolgt ja eh' an den VN, der dann den entsprechenden Anteil an den Schuldner weiterreichen würde.
Wir reden auch nicht über weltbewegende Summen, aber in so einer Situation machen auch ein paar hundert EUR schon eine Menge aus