Erläuterung vorzeitige RSB nach 5 Jahren
Verfasst: 18. Jun 2020, 15:21
Hallo zusammen,
aktuell stellt sich folgende Situation dar.
Am 14.07.2020 sind 5 Jahre rum, Verfahrenskosten sind gedeckt.
Anfang März habe ich den entsprechenden Antrag beim AG eingereicht und hierzu auch eine Bestätigung erhalten.
Gestern ereilte mich ein Anruf vom TH, warum ich bereits im März einen Antrag eingereicht hätte. Dies wäre erst nach Ablauf der 5 Jahre möglich und ihm enstände nun Mehrarbeit dadurch....
Ich erläuterte ihm darauf hin, dass ich dies nicht wusste und auch anders gelesen bzw. verstanden habe. Nun gut, er hatte sich dann beruhigt. Da ich ihn gerade am Telefon hatte, stellte ich ihm noch ein paar Fragen und er erklärte mir auch noch einmal den gesamten Ablauf eines Insolvenzverfahrens. Eine Sache machte mich jedoch stutzig.
Dass der monatliche Pfändungsbetrag bis zum tatsächlichen Bescheid weiter an den TH geht war mir klar und ist Ordnung. Laut seiner Aussage, erhalte ich die abgeführten anteiligen Beträge, in meinem Fall ab dem 15.07.2020, nicht zurück, sondern gehen noch an die Gläubiger.
Ich meine mich entsinnen zu können, dass die Beträge an den Schuldner, die über den 5 Jahreszeitraum hinausgingen zurück gehen, nachdem der Bescheid der RSB erteilt wurde.
Oder hab ich hier was falsch verstanden?
aktuell stellt sich folgende Situation dar.
Am 14.07.2020 sind 5 Jahre rum, Verfahrenskosten sind gedeckt.
Anfang März habe ich den entsprechenden Antrag beim AG eingereicht und hierzu auch eine Bestätigung erhalten.
Gestern ereilte mich ein Anruf vom TH, warum ich bereits im März einen Antrag eingereicht hätte. Dies wäre erst nach Ablauf der 5 Jahre möglich und ihm enstände nun Mehrarbeit dadurch....
Ich erläuterte ihm darauf hin, dass ich dies nicht wusste und auch anders gelesen bzw. verstanden habe. Nun gut, er hatte sich dann beruhigt. Da ich ihn gerade am Telefon hatte, stellte ich ihm noch ein paar Fragen und er erklärte mir auch noch einmal den gesamten Ablauf eines Insolvenzverfahrens. Eine Sache machte mich jedoch stutzig.
Dass der monatliche Pfändungsbetrag bis zum tatsächlichen Bescheid weiter an den TH geht war mir klar und ist Ordnung. Laut seiner Aussage, erhalte ich die abgeführten anteiligen Beträge, in meinem Fall ab dem 15.07.2020, nicht zurück, sondern gehen noch an die Gläubiger.
Ich meine mich entsinnen zu können, dass die Beträge an den Schuldner, die über den 5 Jahreszeitraum hinausgingen zurück gehen, nachdem der Bescheid der RSB erteilt wurde.
Oder hab ich hier was falsch verstanden?