Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?
Verfasst: 3. Jan 2019, 01:28
Hallo Leute,
seit ca. 4 Jahren bin ich in der Privatinsolvenz und mein Arbeitgeber führt den Pfändungsbetrag an den TH Automatisch ab.
Durch mehrere Artikel bin ich darauf aufmerksam geworden, dass Sonntags, Feiertags und Nachtzuschläge nicht pfändbar sind.
Mein Arbeitgeber nimmt darauf jedoch keine Rücksicht.
Vom gesetzliches Netto also .
Bruttolohn
Sonntagszuschlag
Nachtzuschlag
Feiertagszuschlag
werden erst die Steuerbeuträge , Krankenversicherung usw. abgezogen und dann entsteht daraus ja das gesetzliche Netto.
Davon wird dann in die Tabelle geguckt und die Pfändungssumme an den TH abgeführt.
Es werden keine Beiträge von den besagten Zuschlägen rausgenommen oder so.
Ist das rechtens?
Die Zuschläge machen einen nicht geringen Teil meines Lohnes aus ( mehrere Hundert Euro im Monat.)
Nun habe ich dazu einige Artikel gelesen, z.B. das ein Berliner Gericht entschieden hat, dass es nicht Pfändbar ist, andere Bundesländer sollen jedoch anders entschieden haben.
Und da ist dann auch eine Besonderheit, meine Firma ist zwar in Berlin, der Hauptsitz aber in einer anderen Stadt.
kennt sich hier jemand damit aus? Wäre toll wenn mir jemand helfen kann, ich bedanke mich im vorraus!
Meine fragen sind unter anderem auch, ob ich die zuviel gepfändeten Beträge vom AG zurück fordern kann , was sicher mehrere Tausend Euro für die vier Jahre wären.
Ich würde als erstes eine Mail an das Lohnbüro schreiben und sie darauf aufmerksam machen, will ja nicht gleich frech und fordernt rüberkommen.
Es ist auch so, dass meine Firma in den Jahren so einige Privatinsolvenzler beschäftigt hatte und hat und sich damit auskennen müsste...
Noch was anderes: was ist denn mit dem anderem Forum los? Neuanmeldungen funktionieren nicht ebenso die Passwort vergessen Mail kommt nicht an...weiß jemand warum?
Danke auf jeden Fall für dieses Forum hier und dass das jemand erstellt hat.
Vielen Dank für die Hilfe im vorraus!
seit ca. 4 Jahren bin ich in der Privatinsolvenz und mein Arbeitgeber führt den Pfändungsbetrag an den TH Automatisch ab.
Durch mehrere Artikel bin ich darauf aufmerksam geworden, dass Sonntags, Feiertags und Nachtzuschläge nicht pfändbar sind.
Mein Arbeitgeber nimmt darauf jedoch keine Rücksicht.
Vom gesetzliches Netto also .
Bruttolohn
Sonntagszuschlag
Nachtzuschlag
Feiertagszuschlag
werden erst die Steuerbeuträge , Krankenversicherung usw. abgezogen und dann entsteht daraus ja das gesetzliche Netto.
Davon wird dann in die Tabelle geguckt und die Pfändungssumme an den TH abgeführt.
Es werden keine Beiträge von den besagten Zuschlägen rausgenommen oder so.
Ist das rechtens?
Die Zuschläge machen einen nicht geringen Teil meines Lohnes aus ( mehrere Hundert Euro im Monat.)
Nun habe ich dazu einige Artikel gelesen, z.B. das ein Berliner Gericht entschieden hat, dass es nicht Pfändbar ist, andere Bundesländer sollen jedoch anders entschieden haben.
Und da ist dann auch eine Besonderheit, meine Firma ist zwar in Berlin, der Hauptsitz aber in einer anderen Stadt.
kennt sich hier jemand damit aus? Wäre toll wenn mir jemand helfen kann, ich bedanke mich im vorraus!
Meine fragen sind unter anderem auch, ob ich die zuviel gepfändeten Beträge vom AG zurück fordern kann , was sicher mehrere Tausend Euro für die vier Jahre wären.
Ich würde als erstes eine Mail an das Lohnbüro schreiben und sie darauf aufmerksam machen, will ja nicht gleich frech und fordernt rüberkommen.
Es ist auch so, dass meine Firma in den Jahren so einige Privatinsolvenzler beschäftigt hatte und hat und sich damit auskennen müsste...
Noch was anderes: was ist denn mit dem anderem Forum los? Neuanmeldungen funktionieren nicht ebenso die Passwort vergessen Mail kommt nicht an...weiß jemand warum?
Danke auf jeden Fall für dieses Forum hier und dass das jemand erstellt hat.
Vielen Dank für die Hilfe im vorraus!