Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?
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Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?
Hallo Leute,
seit ca. 4 Jahren bin ich in der Privatinsolvenz und mein Arbeitgeber führt den Pfändungsbetrag an den TH Automatisch ab.
Durch mehrere Artikel bin ich darauf aufmerksam geworden, dass Sonntags, Feiertags und Nachtzuschläge nicht pfändbar sind.
Mein Arbeitgeber nimmt darauf jedoch keine Rücksicht.
Vom gesetzliches Netto also .
Bruttolohn
Sonntagszuschlag
Nachtzuschlag
Feiertagszuschlag
werden erst die Steuerbeuträge , Krankenversicherung usw. abgezogen und dann entsteht daraus ja das gesetzliche Netto.
Davon wird dann in die Tabelle geguckt und die Pfändungssumme an den TH abgeführt.
Es werden keine Beiträge von den besagten Zuschlägen rausgenommen oder so.
Ist das rechtens?
Die Zuschläge machen einen nicht geringen Teil meines Lohnes aus ( mehrere Hundert Euro im Monat.)
Nun habe ich dazu einige Artikel gelesen, z.B. das ein Berliner Gericht entschieden hat, dass es nicht Pfändbar ist, andere Bundesländer sollen jedoch anders entschieden haben.
Und da ist dann auch eine Besonderheit, meine Firma ist zwar in Berlin, der Hauptsitz aber in einer anderen Stadt.
kennt sich hier jemand damit aus? Wäre toll wenn mir jemand helfen kann, ich bedanke mich im vorraus!
Meine fragen sind unter anderem auch, ob ich die zuviel gepfändeten Beträge vom AG zurück fordern kann , was sicher mehrere Tausend Euro für die vier Jahre wären.
Ich würde als erstes eine Mail an das Lohnbüro schreiben und sie darauf aufmerksam machen, will ja nicht gleich frech und fordernt rüberkommen.
Es ist auch so, dass meine Firma in den Jahren so einige Privatinsolvenzler beschäftigt hatte und hat und sich damit auskennen müsste...
Noch was anderes: was ist denn mit dem anderem Forum los? Neuanmeldungen funktionieren nicht ebenso die Passwort vergessen Mail kommt nicht an...weiß jemand warum?
Danke auf jeden Fall für dieses Forum hier und dass das jemand erstellt hat.
Vielen Dank für die Hilfe im vorraus!
seit ca. 4 Jahren bin ich in der Privatinsolvenz und mein Arbeitgeber führt den Pfändungsbetrag an den TH Automatisch ab.
Durch mehrere Artikel bin ich darauf aufmerksam geworden, dass Sonntags, Feiertags und Nachtzuschläge nicht pfändbar sind.
Mein Arbeitgeber nimmt darauf jedoch keine Rücksicht.
Vom gesetzliches Netto also .
Bruttolohn
Sonntagszuschlag
Nachtzuschlag
Feiertagszuschlag
werden erst die Steuerbeuträge , Krankenversicherung usw. abgezogen und dann entsteht daraus ja das gesetzliche Netto.
Davon wird dann in die Tabelle geguckt und die Pfändungssumme an den TH abgeführt.
Es werden keine Beiträge von den besagten Zuschlägen rausgenommen oder so.
Ist das rechtens?
Die Zuschläge machen einen nicht geringen Teil meines Lohnes aus ( mehrere Hundert Euro im Monat.)
Nun habe ich dazu einige Artikel gelesen, z.B. das ein Berliner Gericht entschieden hat, dass es nicht Pfändbar ist, andere Bundesländer sollen jedoch anders entschieden haben.
Und da ist dann auch eine Besonderheit, meine Firma ist zwar in Berlin, der Hauptsitz aber in einer anderen Stadt.
kennt sich hier jemand damit aus? Wäre toll wenn mir jemand helfen kann, ich bedanke mich im vorraus!
Meine fragen sind unter anderem auch, ob ich die zuviel gepfändeten Beträge vom AG zurück fordern kann , was sicher mehrere Tausend Euro für die vier Jahre wären.
Ich würde als erstes eine Mail an das Lohnbüro schreiben und sie darauf aufmerksam machen, will ja nicht gleich frech und fordernt rüberkommen.
Es ist auch so, dass meine Firma in den Jahren so einige Privatinsolvenzler beschäftigt hatte und hat und sich damit auskennen müsste...
Noch was anderes: was ist denn mit dem anderem Forum los? Neuanmeldungen funktionieren nicht ebenso die Passwort vergessen Mail kommt nicht an...weiß jemand warum?
Danke auf jeden Fall für dieses Forum hier und dass das jemand erstellt hat.
Vielen Dank für die Hilfe im vorraus!
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?
Hi Mrsunshine,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?" geschaut?
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?
Man darf nicht davon ausgehen, dass der Arbeitgeber immer alles korrekt abwickelt, nach meiner Auffassung beschäftigen die sich zu wenig mit der Materie.
Du solltest auf jeden Fall zunächst Deine Arbeitgeber ( Drittschuldner ) anschreiben und ihn auf die gemachten Fehler aufmerksam machen und dies am besten gleich mit den entsprechenden Gesetzestexten.
Fakt ist, dass der Drittschuldner für Fehler haftet, diese Haftungen sind nach meinem Wissen allerdings auf drei Jahre beschränkt.Er müsste Dir theoretisch die Überzahlung erstatten und sich das Geld dann von dem TH zurückholen, aber wie gesagt, das ist Theorie.
Du hast sicherlich auch die Möglichkeit gegen deine Arbeitgeber zu klagen, dies ist allerdings die letzte Möglichkeit, die man anstreben sollte.
Du solltest auf jeden Fall zunächst Deine Arbeitgeber ( Drittschuldner ) anschreiben und ihn auf die gemachten Fehler aufmerksam machen und dies am besten gleich mit den entsprechenden Gesetzestexten.
Fakt ist, dass der Drittschuldner für Fehler haftet, diese Haftungen sind nach meinem Wissen allerdings auf drei Jahre beschränkt.Er müsste Dir theoretisch die Überzahlung erstatten und sich das Geld dann von dem TH zurückholen, aber wie gesagt, das ist Theorie.
Du hast sicherlich auch die Möglichkeit gegen deine Arbeitgeber zu klagen, dies ist allerdings die letzte Möglichkeit, die man anstreben sollte.
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?
Das genannte BSG-Urteil wurde kürzlich nochmal vom BGH in Zement gegossen:
BGH, 20.09.2018 - IX ZB 41/16
Ich erlebe auch weiterhin, dass Arbeitgeber dies nicht auf dem Schirm haben, was laufend zu unangenehmen Befindlichkeiten bei allen Beteiligten führt. Von mir bekommen die Arbeitgeber dazu einen mit maximaler Zärtlichkeit verfassten Text den ich vor einem Jahr mal in einer warmen Stunde zu Papier brachte habe.
Dieser führt in aller aller Regel dazu, dass das Einkommen von da an richtig berechnet wird. Allerdings stelle ich mir die Rückforderung von zu unrecht abgeführten Beträgen über mehrere Jahre und in Summe tausender Euro ausgesprochen heikel vor. Da braucht es wohl sämtliche Finessen diplomatischer Zärtlichkeit.
BGH, 20.09.2018 - IX ZB 41/16
Ich erlebe auch weiterhin, dass Arbeitgeber dies nicht auf dem Schirm haben, was laufend zu unangenehmen Befindlichkeiten bei allen Beteiligten führt. Von mir bekommen die Arbeitgeber dazu einen mit maximaler Zärtlichkeit verfassten Text den ich vor einem Jahr mal in einer warmen Stunde zu Papier brachte habe.
Dieser führt in aller aller Regel dazu, dass das Einkommen von da an richtig berechnet wird. Allerdings stelle ich mir die Rückforderung von zu unrecht abgeführten Beträgen über mehrere Jahre und in Summe tausender Euro ausgesprochen heikel vor. Da braucht es wohl sämtliche Finessen diplomatischer Zärtlichkeit.
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?
Wie viel Sinn würde es aus Sicht der Schuldnerberater oder auch der Fachanwälte machen, dem Schuldner für den Arbeitgeber ein Merkblatt an die Hand zu geben, in dem dargestellt wird, was nun pfändbar ist und was eben nicht?
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?
Könntest du mir den Text schicken?caffery hat geschrieben: ↑3. Jan 2019, 10:29 Das genannte BSG-Urteil wurde kürzlich nochmal vom BGH in Zement gegossen:
BGH, 20.09.2018 - IX ZB 41/16
Ich erlebe auch weiterhin, dass Arbeitgeber dies nicht auf dem Schirm haben, was laufend zu unangenehmen Befindlichkeiten bei allen Beteiligten führt. Von mir bekommen die Arbeitgeber dazu einen mit maximaler Zärtlichkeit verfassten Text den ich vor einem Jahr mal in einer warmen Stunde zu Papier brachte habe.
Dieser führt in aller aller Regel dazu, dass das Einkommen von da an richtig berechnet wird. Allerdings stelle ich mir die Rückforderung von zu unrecht abgeführten Beträgen über mehrere Jahre und in Summe tausender Euro ausgesprochen heikel vor. Da braucht es wohl sämtliche Finessen diplomatischer Zärtlichkeit.
Vielen Dank für das Urteil!
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?
Vielen Dank liebe Leute für die Unterstützung und die Hilfe
Ich werde mich jetzt am Wochenende ranmachen und den Text verfassen,poste ich dann vorher hier
Ich werde mich jetzt am Wochenende ranmachen und den Text verfassen,poste ich dann vorher hier
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?
Für den ersten Kontakt mit dem Arbeitgeber erscheint mir ein Telefonanruf bei der Personalabteilung oder dem mit der Abrechnung beauftragten Steuerberater sachgerechter zu sein.
Vermeide das schriftliche BELEHREN beim Arbeitgeber, wenn er nur unwissend oder blöd sein könnte.
Frage einfach, ob das Gehaltsprogramm die Entscheidung des BAG und des BGB zur g e ä n d er t e n
Pfändbarkeit der Zuschläge schon berücksichtigt ist.
Den guten Brief von caffery benutze einen Monat später, wenn die Abrechnung dann immer noch nicht in Ordnung ist und keine Änderung angekündigt wurde.
Ein "großer" Arbeitgeber mit eigener Rechtsanbteilung holt sich das Geld von dem Insolvenzverwalter/Treuhänder emotionsarm für den Arbeitnehmer zurück.
Vermeide das schriftliche BELEHREN beim Arbeitgeber, wenn er nur unwissend oder blöd sein könnte.
Frage einfach, ob das Gehaltsprogramm die Entscheidung des BAG und des BGB zur g e ä n d er t e n
Pfändbarkeit der Zuschläge schon berücksichtigt ist.
Den guten Brief von caffery benutze einen Monat später, wenn die Abrechnung dann immer noch nicht in Ordnung ist und keine Änderung angekündigt wurde.
Ein "großer" Arbeitgeber mit eigener Rechtsanbteilung holt sich das Geld von dem Insolvenzverwalter/Treuhänder emotionsarm für den Arbeitnehmer zurück.
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?
Hallo ich habe eine Frage, wie kommen Sie auf drei Jahre? Gibt es ein Gerichtsurteil zu dieser drei Jahres Frist?arreis hat geschrieben: ↑3. Jan 2019, 10:13 Man darf nicht davon ausgehen, dass der Arbeitgeber immer alles korrekt abwickelt, nach meiner Auffassung beschäftigen die sich zu wenig mit der Materie.
Du solltest auf jeden Fall zunächst Deine Arbeitgeber ( Drittschuldner ) anschreiben und ihn auf die gemachten Fehler aufmerksam machen und dies am besten gleich mit den entsprechenden Gesetzestexten.
Fakt ist, dass der Drittschuldner für Fehler haftet, diese Haftungen sind nach meinem Wissen allerdings auf drei Jahre beschränkt.Er müsste Dir theoretisch die Überzahlung erstatten und sich das Geld dann von dem TH zurückholen, aber wie gesagt, das ist Theorie.
Du hast sicherlich auch die Möglichkeit gegen deine Arbeitgeber zu klagen, dies ist allerdings die letzte Möglichkeit, die man anstreben sollte.
Mfg
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