Seite 1 von 2
Beschluss Vergütung TH
Verfasst: 11. Mär 2020, 19:22
von Blecheimer
Hallo,
den Beschluss zur RSB habe ich schon ein paar Wochen.
Heute kam ein Beschluss bzgl. der Vergütung des TH.
Er bekommt 595,-€ inkl. Umsatzsteuer.
Darunter steht: "Die Vergütung wurde bereits in Höhe von 357,-€ ausgeglichen, so dass noch ein Restbetrag von 238,-€ offen ist.
Dem Treuhänder wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen."
Ich finde nirgends eine Aufforderung, die 238,-€ zu bezahlen.
Muss ich das jetzt noch bezahlen oder entnimmt der TH das aus der Masse?
Viele Grüße
Re: Beschluss Vergütung TH
Verfasst: 11. Mär 2020, 19:24
von Käsebrot
Blecheimer hat geschrieben: ↑11. Mär 2020, 19:22
Dem Treuhänder wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen."
Steht da doch
Re: Beschluss Vergütung TH
Verfasst: 11. Mär 2020, 20:11
von Blecheimer
Ja schon, aber ich traue diesem Amtsdeutsch nicht so gerne.
Außerdem stellt sich mir rein logisch die Frage, wie jetzt noch Masse da sein soll. Müsste die nicht schon bei Aufhebung des eigentlichen Verfahrens verteilt worden sein?
Re: Beschluss Vergütung TH
Verfasst: 11. Mär 2020, 21:07
von Käsebrot
Meinst du beim Übergang in die WVP oder jetzt ganz zum Schluss?
Die Verteilung findet mWn nur einmal jährlich statt. Und so wie ich das bei meinem Übergang in die WVP interpretiert hab, werden von der Masse erst alle ausstehenden Kosten gezahlt bevor ausgekehrt wird.
Re: Beschluss Vergütung TH
Verfasst: 11. Mär 2020, 21:09
von Blecheimer
Ich meine bei Übergang in die WVP.
Danach kam, glaube ich, nichts mehr zur Masse dazu.
Re: Beschluss Vergütung TH
Verfasst: 11. Mär 2020, 21:49
von Käsebrot
Wurde bei dir nichts gepfändet während der Abtretungszeit?
Re: Beschluss Vergütung TH
Verfasst: 11. Mär 2020, 21:50
von Graf Wadula
Der Insolvenzverwalter muss am Ende des Insolvenzverfahrens, bevor er an die Gläubiger verteilt und bevor es in die Wohlverhaltensphase geht, eine Rücklage für die zu erwartenden Kosten bilden. Ist ne BGH-Entscheidung gewesen. Das ist seit dem so üblich. Diese Ksoten werden dann aus der Rücklage erstattet.
Und: dem Antsdeutsch kann man trauen, sonst stände da, sie haben es zu erstatten
.
Re: Beschluss Vergütung TH
Verfasst: 11. Mär 2020, 22:13
von insolaner
Graf Wadula hat geschrieben: ↑11. Mär 2020, 21:50
Der Insolvenzverwalter muss am Ende des Insolvenzverfahrens, bevor er an die Gläubiger verteilt und bevor es in die Wohlverhaltensphase geht, eine Rücklage für die zu erwartenden Kosten bilden. Ist ne BGH-Entscheidung gewesen. Das ist seit dem so üblich. Diese Ksoten werden dann aus der Rücklage erstattet.
und wenn er das nicht tut, hat er Pech gehabt?
Kann ich nicht glauben, waere aber zu geil, wenn ein fehlermachender IV die Suppe selber auslöffeln müsste...
Re: Beschluss Vergütung TH
Verfasst: 11. Mär 2020, 22:34
von Graf Wadula
Wenn er das nicht macht, hat er in der Tat ein Problem. Er hat kein Anspruch gegen die Staatskasse. Und eigentlich auch nicht gegen den Schuldner. Er hätte halt ne Rücklage bilden müssen.
Re: Beschluss Vergütung TH
Verfasst: 12. Mär 2020, 06:22
von Blecheimer
Graf Wadula hat geschrieben: ↑11. Mär 2020, 21:50
Der Insolvenzverwalter muss am Ende des Insolvenzverfahrens, bevor er an die Gläubiger verteilt und bevor es in die Wohlverhaltensphase geht, eine Rücklage für die zu erwartenden Kosten bilden. Ist ne BGH-Entscheidung gewesen. Das ist seit dem so üblich. Diese Ksoten werden dann aus der Rücklage erstattet.
Und: dem Antsdeutsch kann man trauen, sonst stände da, sie haben es zu erstatten
.
Vielen für die Aufklärung Graf.
Ich korrigiere mich bzgl. des Amtsdeutsch: ich vertraue dem schon. Eigentlich im Gegenteil, ich bin sehr dankbar für unseren Rechtsstaat, auch wenn es manchmal sehr bürokratisch ist, so gibt es doch wertvolle Regeln.
Nur verstehe ich es häufig nicht.
Das Amtsdeutsch meine ich. Und das, obwohl ich mich nicht unbedingt als dumm einstufen würde, aber manche Formulierungen sind echt verwirrend.