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Neue EU Richtlinie Insolvenz Umsetzung BRD

Verfasst: 22. Feb 2020, 14:41
von Schuldi1967
Hallo ihr Lieben hat jemand von euch schon Erfahrung, Hintergrundinformationen, Aussagen von anderer kompetenter Stelle erhalten wie man sich als kurz vor der Insolvenz stehender Mensch verhalten soll...Abwarten? Verzögern?

Ich denke mal es wäre halt schade wenn man nicht in den Genuss zumindest von einer Teil Reduzierung der Wohlverhaltensphase kommen kann...... andererseits will man natürlich auch irgendwann diesen Druck aus dem Kessel haben das einen die Gläubiger auf den Füßen stehen.....

Was ratet ihr mir oder den Lesern die dieses Thema auch interessiert?

Re: Neue EU Richtlinie Insolvenz Umsetzung BRD

Verfasst: 22. Feb 2020, 14:44
von caffery
Schuldi1967 hat geschrieben: 22. Feb 2020, 14:41 Abwarten? Verzögern?
Einfach machen.

Die Verkürzung wird mit an Sicherheit grenzender Sicherheit rückwirkend für alle Verfahren erfolgen die ab dem 17.12.2019 beantragt wurden/werden.

Ich hatte da schon einiges zu geschrieben bzw. verlinkt.

viewtopic.php?f=6&t=105

Hier die aktuellste Mitteilung dazu. Ein Referentenentwurf des Ministeriums welcher auch dieses Thema zu Inhalt hat.

Viel Spaß beim lesen!

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzge ... onFile&v=1