Fragen zum Verfahren wg Steuerklassenwechsel
Verfasst: 3. Jan 2020, 17:57
Hallo, ich bin auf euch aufmerksam geworden und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich möchte nicht teuer Geld für einen Advocat ausgeben
Also :
Mein Verfahren endet nach 5 Jahren im September 2020 die Verfahrenskosten habe ich schon durch freiwillige Zahlungen gedeckt..
Ich werde es so verständlich wie möglich formulieren.
Die letzten beiden Jahre musste ich eine Umschlung machen, da ich meinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen konnte.
Ich und meine Frau hatten die Steuerkombi : Sie 3 und Ich 5, da ich ja nur geringwertiges Einkommen hatte.
So zum 15ten Januar fange ich jetzt wieder regulär zu arbeiten an und wir müssen die Kombi 4/4 nehmen.
Jetzt fangen die eigentlichen Probleme an.
Ich werde Brutto ca 2520 Euro verdienen, was Netto ca 1650 Euro entspricht.
Ich muss für 1 Kind Unterhalt zahlen.
zusätzlich übe ich einen Nebenjob aus, das Einkommen beläuft sich also Gesamt monatlich auf 2100 Euro Netto.
Jetzt zu meinen Fragen :
Wie wird dann nach Tabelle gepfändet ??
Wird meine Frau und mein uneheliches Kind als 2 unterhaltspflichtige Personen gesehen ??
Oder nur mein Kind als Unterhaltspflichtige Person gesehen ?
Wird mein Nebenjob voll angerechnet mit 450 Euro ??
Weil ich arbeite Vollzeit 180 Std und Nebenjob 45 Stunden also gesamt 225 Stunden im Monat.
Wie wird das alles gerechnet und wie gepfändet ?
Die THin will einen Zusammenrechnungsbeschluss erwirken.
Wären dann nach Tabelle von den 2100 Euro
238 Euro oder nur 93 Pfändbar oder gar ein anderer Betrag ?
Ich bedanke mich vielmals bei dem jenigen der mir diese Fragen beantworten kann.
Wenn der jenige in Bayern wohnt könnte man über ein Bier auf meine Rechnung reden
Ich möchte nicht teuer Geld für einen Advocat ausgeben
Also :
Mein Verfahren endet nach 5 Jahren im September 2020 die Verfahrenskosten habe ich schon durch freiwillige Zahlungen gedeckt..
Ich werde es so verständlich wie möglich formulieren.
Die letzten beiden Jahre musste ich eine Umschlung machen, da ich meinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen konnte.
Ich und meine Frau hatten die Steuerkombi : Sie 3 und Ich 5, da ich ja nur geringwertiges Einkommen hatte.
So zum 15ten Januar fange ich jetzt wieder regulär zu arbeiten an und wir müssen die Kombi 4/4 nehmen.
Jetzt fangen die eigentlichen Probleme an.
Ich werde Brutto ca 2520 Euro verdienen, was Netto ca 1650 Euro entspricht.
Ich muss für 1 Kind Unterhalt zahlen.
zusätzlich übe ich einen Nebenjob aus, das Einkommen beläuft sich also Gesamt monatlich auf 2100 Euro Netto.
Jetzt zu meinen Fragen :
Wie wird dann nach Tabelle gepfändet ??
Wird meine Frau und mein uneheliches Kind als 2 unterhaltspflichtige Personen gesehen ??
Oder nur mein Kind als Unterhaltspflichtige Person gesehen ?
Wird mein Nebenjob voll angerechnet mit 450 Euro ??
Weil ich arbeite Vollzeit 180 Std und Nebenjob 45 Stunden also gesamt 225 Stunden im Monat.
Wie wird das alles gerechnet und wie gepfändet ?
Die THin will einen Zusammenrechnungsbeschluss erwirken.
Wären dann nach Tabelle von den 2100 Euro
238 Euro oder nur 93 Pfändbar oder gar ein anderer Betrag ?
Ich bedanke mich vielmals bei dem jenigen der mir diese Fragen beantworten kann.
Wenn der jenige in Bayern wohnt könnte man über ein Bier auf meine Rechnung reden