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Entschädigung aus Betrugsfall

Verfasst: 18. Okt 2026, 02:05
von TG25
Hallo,

ich vermute, dass ich Opfer von Betrug wurde, kurz gesagt es geht um "Handwerker Dienstleistungen" die nach erreichen der notwendigen Summe (durch Anzahlungen vorher) nicht durchgeführt wurden. - Also keine Luxusausgaben o.Ä. wo man in Erklärungsnöte käme.

Dabei geht es nicht etwa darum, dass die gegenüber Partei selbst in Geldschwierigkeiten wäre, sondern die Indizien verdichten sich auf waschechten Betrug bei dem es lediglich darum ging Geld zu kassieren - daher überlege ich Anzeige zu erstatten oder einen Anwalt zu konsultieren, da es nicht gerade um wenig Geld geht.

Nun stellt sich mir die Frage, dürfte ich anschließend eine evtl. Entschädigung behalten oder würde alles der IV behalten dürfen? Kurze Suche ergab dass es wohl leider zur Masse fallen würde, aber gibt es wege die Freigabe zu beantragen, denn wäre ja auch irgendwie unfair?