Hallo,
ich vermute, dass ich Opfer von Betrug wurde, kurz gesagt es geht um "Handwerker Dienstleistungen" die nach erreichen der notwendigen Summe (durch Anzahlungen vorher) nicht durchgeführt wurden. - Also keine Luxusausgaben o.Ä. wo man in Erklärungsnöte käme.
Dabei geht es nicht etwa darum, dass die gegenüber Partei selbst in Geldschwierigkeiten wäre, sondern die Indizien verdichten sich auf waschechten Betrug bei dem es lediglich darum ging Geld zu kassieren - daher überlege ich Anzeige zu erstatten oder einen Anwalt zu konsultieren, da es nicht gerade um wenig Geld geht.
Nun stellt sich mir die Frage, dürfte ich anschließend eine evtl. Entschädigung behalten oder würde alles der IV behalten dürfen? Kurze Suche ergab dass es wohl leider zur Masse fallen würde, aber gibt es wege die Freigabe zu beantragen, denn wäre ja auch irgendwie unfair?
Entschädigung aus Betrugsfall
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Graf Wadula
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Re: Entschädigung aus Betrugsfall
§ 35 InsO: Das Insolvenzverfahren erfasst das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse). Also klar Insolvenzmasse. Sie können das mit dem Verwalter besprechen, denn angeben müssen Sie es so oder so. Vielleicht hält der Verwalter den Anspruch nicht für ausreichend begründet, dann kann er ihnen den Anspruch freigeben.