Gläubiger mahnt weiter trotz laufender P-Inso
Verfasst: 2. Aug 2026, 00:42
Hallo,
meine Privatinsolvenz läuft seit Ende März, der pfändbare Teil meines Gehalts wird seit Ende Mai automatisch vom Arbeitgeber einbehalten, soweit so gut, eigentlich alles geklärt.
Freitag habe ich dann von einem der Gläubiger drei Mahnungen mit Zahlungsauffoderung zu Posten erhalten, welche definitiv Teil der Gläubigerliste sind. Beim Insolvenzverwalter rief ich dann an und dort hiess es, da es sich um alte Forderungen handelt und die bereits angeschrieben wurden ist das nichtig und ich soll das einfach ignorieren.
Aber ist das so richtig? Was mache ich denn, wenn die sich jetzt einen Titel holen wollen, muss ich dann dem Mahnbescheid widersprechen, weil die keine Forderungen geltend machen dürfen die Teil der Gläubigerliste sind? Oder hat das alles seine Richtigkeit und ich lass die einfach machen?
Und ein anderes Thema - ich habe zwar ein Pfändungsschutzkonto, aber meine Bank hat auch seit der Eröffnung der Insolvenz und dem Besuch beim Verwalter nichts umgestellt. Ich bekomme ja eh nur den unpfändbaren Teil vom Arbeitgeber überwiesen, und der ist auch bisher immer komplett aufgebraucht worden, aber es ist, zumindest für mich nicht ersichtlich, kein Freibetrag eingerichtet, ist das überhaupt so rechtens oder können mir hier Probleme entstehen?
meine Privatinsolvenz läuft seit Ende März, der pfändbare Teil meines Gehalts wird seit Ende Mai automatisch vom Arbeitgeber einbehalten, soweit so gut, eigentlich alles geklärt.
Freitag habe ich dann von einem der Gläubiger drei Mahnungen mit Zahlungsauffoderung zu Posten erhalten, welche definitiv Teil der Gläubigerliste sind. Beim Insolvenzverwalter rief ich dann an und dort hiess es, da es sich um alte Forderungen handelt und die bereits angeschrieben wurden ist das nichtig und ich soll das einfach ignorieren.
Aber ist das so richtig? Was mache ich denn, wenn die sich jetzt einen Titel holen wollen, muss ich dann dem Mahnbescheid widersprechen, weil die keine Forderungen geltend machen dürfen die Teil der Gläubigerliste sind? Oder hat das alles seine Richtigkeit und ich lass die einfach machen?
Und ein anderes Thema - ich habe zwar ein Pfändungsschutzkonto, aber meine Bank hat auch seit der Eröffnung der Insolvenz und dem Besuch beim Verwalter nichts umgestellt. Ich bekomme ja eh nur den unpfändbaren Teil vom Arbeitgeber überwiesen, und der ist auch bisher immer komplett aufgebraucht worden, aber es ist, zumindest für mich nicht ersichtlich, kein Freibetrag eingerichtet, ist das überhaupt so rechtens oder können mir hier Probleme entstehen?