Insolvenz Sachbearbeiterin gibt Konto nicht frei
Verfasst: 13. Jul 2026, 10:57
Hallo an alle,
Ich bin seit August 2025 in der Privatinsolvenz. Bisher lief es ganz gut ab, bis jetzt.
Meinen Insolvenzverwalter selbst habe ich noch nie gesprochen, immer nur mit Sachbearbeiterinnen Kontakt gehabt.
Mein Freibetrag beträgt 2446€, mein Lohn nach Abtretung durch den Arbeitgeber 2388€.
In der Vergangenheit ist es schon zweimal vorgekommen, dass die Kreissparkasse Geld gesperrt hat, da ich über dem Freibetrag war.
Bei dem Erstgespräch wurde mir mitgeteilt, dass ich bei solchen Sachen die Sachbearbeiterin anrufen soll und der Insolvenzverwalter mir dann das Konto bei der Kreissparkasse freigibt. Das hat soweit zweimal geklappt.
Jetzt habe ich diesen Monat durch Wohngeldnachzahlung, Èrstattung Zahnzusatzvers und Kindergeld noch 358€ auf dem Konto, die aber gesperrt sind.
Eine Email an den Insolvenzverwalter wurde von einer anderen Sachbearbeiterin folgend abgebügelt.:
leider können wir Sie im Insolvenzverfahren nicht anders behandeln bzw. besserstellen als in der Zwangsvollstreckung einzelner Pfändungsgläubiger ohne Insolvenzverfahren. Das Insolvenzverfahren stellt ein Gesamtvollstreckungsverfahren zugunsten der Gesamtgläubiger dar, für das ebenfalls die Zwangsvollstreckungsvorschriften der ZPO gelten.
Eine „Freigabe“ von Beträgen wird daher nicht erfolgen.
Diese Erklärung kann ich irgendwie nicht nachvollziehen und habe darum gebeten mir zu erklären warum der Insolvenzverwalter mein Konto nicht freigeben kann.
Zumal ich nun ohne Geld da stehe und die ganzen Rückbuchubngen wieder so viel unnötige Kosten für mich werden.
Ich habe mit meiner Schuldnerberatung telefoniert und ich muss eine Quellenfreigabe beim Gericht stellen.
Das heißt ich habe bis zum nächsten Gehalt nichts mehr.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Ich bin seit August 2025 in der Privatinsolvenz. Bisher lief es ganz gut ab, bis jetzt.
Meinen Insolvenzverwalter selbst habe ich noch nie gesprochen, immer nur mit Sachbearbeiterinnen Kontakt gehabt.
Mein Freibetrag beträgt 2446€, mein Lohn nach Abtretung durch den Arbeitgeber 2388€.
In der Vergangenheit ist es schon zweimal vorgekommen, dass die Kreissparkasse Geld gesperrt hat, da ich über dem Freibetrag war.
Bei dem Erstgespräch wurde mir mitgeteilt, dass ich bei solchen Sachen die Sachbearbeiterin anrufen soll und der Insolvenzverwalter mir dann das Konto bei der Kreissparkasse freigibt. Das hat soweit zweimal geklappt.
Jetzt habe ich diesen Monat durch Wohngeldnachzahlung, Èrstattung Zahnzusatzvers und Kindergeld noch 358€ auf dem Konto, die aber gesperrt sind.
Eine Email an den Insolvenzverwalter wurde von einer anderen Sachbearbeiterin folgend abgebügelt.:
leider können wir Sie im Insolvenzverfahren nicht anders behandeln bzw. besserstellen als in der Zwangsvollstreckung einzelner Pfändungsgläubiger ohne Insolvenzverfahren. Das Insolvenzverfahren stellt ein Gesamtvollstreckungsverfahren zugunsten der Gesamtgläubiger dar, für das ebenfalls die Zwangsvollstreckungsvorschriften der ZPO gelten.
Eine „Freigabe“ von Beträgen wird daher nicht erfolgen.
Diese Erklärung kann ich irgendwie nicht nachvollziehen und habe darum gebeten mir zu erklären warum der Insolvenzverwalter mein Konto nicht freigeben kann.
Zumal ich nun ohne Geld da stehe und die ganzen Rückbuchubngen wieder so viel unnötige Kosten für mich werden.
Ich habe mit meiner Schuldnerberatung telefoniert und ich muss eine Quellenfreigabe beim Gericht stellen.
Das heißt ich habe bis zum nächsten Gehalt nichts mehr.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.