Verringerter Zahlbetrag Kindesunterhalt im Insolvenzverfahren
Verfasst: 25. Mai 2026, 15:29
Hallo zusammen,
ich habe bisher noch nichts wirklich Konkretes zu meinem Fall gefunden und würde gerne eure Einschätzung bzw. eure Erfahrungen hören.
Ich befinde mich aktuell noch im laufenden Insolvenzverfahren. Laut meinem Insolvenzverwalter soll der Schlussbericht voraussichtlich Ende August / Anfang September erstellt werden.
Ich habe zwei Kinder, für die ich unterhaltspflichtig bin. Aktuell zahle ich insgesamt 953 € Mindestunterhalt, der auch tituliert ist. Bei meinem Arbeitgeber sind ebenfalls zwei Unterhaltspflichten hinterlegt und das pfändbare Einkommen wird entsprechend berechnet und abgeführt.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Eines meiner Kinder beginnt im Herbst eine Ausbildung. Laut einer vorläufigen Berechnung des Jugendamts, die ich bereits schriftlich vorliegen habe, reduziert sich dadurch der Zahlbetrag für dieses Kind deutlich. Ich bleibe allerdings weiterhin barunterhaltspflichtig, nur eben mit einem geringeren Zahlbetrag. Insgesamt reduziert sich der Unterhalt für beide Kinder zusammen um etwa 300 €.
Wie würdet ihr euch in so einer Situation verhalten?
Mir geht es ausdrücklich nicht darum, irgendetwas zu verschweigen. Ich frage mich nur, ob ich das aktiv dem Insolvenzverwalter mitteilen muss oder ob das überhaupt relevant ist. Die Unterhaltspflicht gegenüber beiden Kindern besteht ja weiterhin. Auch auf der Lohnabrechnung werden weiterhin zwei Unterhaltspflichten berücksichtigt, dies ja automatisch bis zur Volljährigkeit meines ältesten Kindes.
Mein Gedanke ist: Mein unpfändbares Einkommen bleibt doch grundsätzlich mein unpfändbares Einkommen und der Pfändungsfreibetrag ist eine Pauschale. Der Unterhalt ist wie die Miete oder sonstige Ausgaben davon zu bezahlen und mein Problem.
Mich würde interessieren, wie ihr das rechtlich oder praktisch einschätzen würdet und ob jemand vielleicht eine ähnliche Situation hatte.
Danke euch!
ich habe bisher noch nichts wirklich Konkretes zu meinem Fall gefunden und würde gerne eure Einschätzung bzw. eure Erfahrungen hören.
Ich befinde mich aktuell noch im laufenden Insolvenzverfahren. Laut meinem Insolvenzverwalter soll der Schlussbericht voraussichtlich Ende August / Anfang September erstellt werden.
Ich habe zwei Kinder, für die ich unterhaltspflichtig bin. Aktuell zahle ich insgesamt 953 € Mindestunterhalt, der auch tituliert ist. Bei meinem Arbeitgeber sind ebenfalls zwei Unterhaltspflichten hinterlegt und das pfändbare Einkommen wird entsprechend berechnet und abgeführt.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Eines meiner Kinder beginnt im Herbst eine Ausbildung. Laut einer vorläufigen Berechnung des Jugendamts, die ich bereits schriftlich vorliegen habe, reduziert sich dadurch der Zahlbetrag für dieses Kind deutlich. Ich bleibe allerdings weiterhin barunterhaltspflichtig, nur eben mit einem geringeren Zahlbetrag. Insgesamt reduziert sich der Unterhalt für beide Kinder zusammen um etwa 300 €.
Wie würdet ihr euch in so einer Situation verhalten?
Mir geht es ausdrücklich nicht darum, irgendetwas zu verschweigen. Ich frage mich nur, ob ich das aktiv dem Insolvenzverwalter mitteilen muss oder ob das überhaupt relevant ist. Die Unterhaltspflicht gegenüber beiden Kindern besteht ja weiterhin. Auch auf der Lohnabrechnung werden weiterhin zwei Unterhaltspflichten berücksichtigt, dies ja automatisch bis zur Volljährigkeit meines ältesten Kindes.
Mein Gedanke ist: Mein unpfändbares Einkommen bleibt doch grundsätzlich mein unpfändbares Einkommen und der Pfändungsfreibetrag ist eine Pauschale. Der Unterhalt ist wie die Miete oder sonstige Ausgaben davon zu bezahlen und mein Problem.
Mich würde interessieren, wie ihr das rechtlich oder praktisch einschätzen würdet und ob jemand vielleicht eine ähnliche Situation hatte.
Danke euch!