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Erwersbobliegenheit

Verfasst: 16. Mär 2026, 20:26
von Rotkäppchen
Hallo liebe Community,

ich brauche heute mal eure Unterstützung zur Erwerbsobliegenheit.

Mein Mann hat zwei Atteste von zwei unterschiedlichen Ärzten jeweils im September ausgestellt das eine Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Er leidet unter Post Covid, sowie einer Postexertionellen Malaise (PEM) und POTS.

PEM kurz erklärt: Die Post-Exertionelle Malaise bezeichnet die für ME/CFS (und den ME/CFS-Subtyp von Long COVID) typische belastungsinduzierte Symptomverschlechterung und ist in allen etablierten klinischen Kriterien die Voraussetzung für eine ME/CFS-Diagnose.

POTS kurz erklärt: Posturales Tachykardiesyndrom - Herzrasen und Schwindel beim Aufstehen

Die Atteste der beiden Ärzte, sowie ein Bescheid einer Schwerbehinderung mit aktuell GDB 30, sowie die Einleitung des Widerspruches liegen dem IV vor.

Habt ihr Erfahrungen zur gesundheitlichen Einschränkung bei der Erwerbsobliegenheit? Wer entscheidet ob die Unterlagen ausreichend sind um eine Arbeitsunfähigkeit glaubhaft zu machen? Er macht sich Sorgen, dass ihm der IV, das Gericht oder einer der Gläubiger Probleme machen könnte und er am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung nicht bekommt.

Wie erfahre ich im laufenden Verfahren ob die Unterlagen ausreichen oder nicht? Vom IV habe ich nichts weiter gehört. Würde sich das Gericht oder der IV dazu bei ihm melden?

Vielen Dank für eure Antworten.