Hallo liebe Community,
ich brauche heute mal eure Unterstützung zur Erwerbsobliegenheit.
Mein Mann hat zwei Atteste von zwei unterschiedlichen Ärzten jeweils im September ausgestellt das eine Arbeitsunfähigkeit bestätigt.
Er leidet unter Post Covid, sowie einer Postexertionellen Malaise (PEM) und POTS.
PEM kurz erklärt: Die Post-Exertionelle Malaise bezeichnet die für ME/CFS (und den ME/CFS-Subtyp von Long COVID) typische belastungsinduzierte Symptomverschlechterung und ist in allen etablierten klinischen Kriterien die Voraussetzung für eine ME/CFS-Diagnose.
POTS kurz erklärt: Posturales Tachykardiesyndrom - Herzrasen und Schwindel beim Aufstehen
Die Atteste der beiden Ärzte, sowie ein Bescheid einer Schwerbehinderung mit aktuell GDB 30, sowie die Einleitung des Widerspruches liegen dem IV vor.
Habt ihr Erfahrungen zur gesundheitlichen Einschränkung bei der Erwerbsobliegenheit? Wer entscheidet ob die Unterlagen ausreichend sind um eine Arbeitsunfähigkeit glaubhaft zu machen? Er macht sich Sorgen, dass ihm der IV, das Gericht oder einer der Gläubiger Probleme machen könnte und er am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung nicht bekommt.
Wie erfahre ich im laufenden Verfahren ob die Unterlagen ausreichen oder nicht? Vom IV habe ich nichts weiter gehört. Würde sich das Gericht oder der IV dazu bei ihm melden?
Vielen Dank für eure Antworten.
Erwersbobliegenheit
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Rotkäppchen
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Re: Erwersbobliegenheit
Dazu wird im laufenden Verfahren nichts Verläßliches zu erfahren sein.Rotkäppchen hat geschrieben: ↑16. Mär 2026, 20:26 Hallo liebe Community,
ich brauche heute mal eure Unterstützung zur Erwerbsobliegenheit.
.......
Wie erfahre ich im laufenden Verfahren ob die Unterlagen ausreichen oder nicht? Vom IV habe ich nichts weiter gehört. Würde sich das Gericht oder der IV dazu bei ihm melden?
Vielen Dank für eure Antworten.
Und grundsätzlich gilt: Bewerben und abgelehnt werden ist besser als sich n i c h t zu bewerben und zu hoffen.
Ist ein Antrag auf Sozialleistungen gestellt worden und wegen der Einkünfte in der Bedarfsgemeinschaft dann abgelehnt worden? Gab es mal ALG I??
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Rotkäppchen
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Re: Erwersbobliegenheit
Nur mal zum Verständnis.
Obwohl man eine Bescheinigung hat, das man derzeit nicht in der Lage ist zu arbeiten. Soll man sich lieber bewerben, damit man signalisiert man kann doch? Das kling für mich interessant und fragwürdig.
Die Krankheit ist so schwer dass die chronische Erschöpfung für Müdigkeit, Pulsanastieg auf über 150 führt. Wie soll man denn so arbeiten?
Nehmen wir an er bewirbt sich und bekommt die Stelle und kippt da auf Grund der Beschwerden um? Ist ja so schon vorgefallen. Und dann? Verliert den Job deswegen und bewirbt sich auf den nächsten?
Das kann ja nicht die Lösung sein
Obwohl man eine Bescheinigung hat, das man derzeit nicht in der Lage ist zu arbeiten. Soll man sich lieber bewerben, damit man signalisiert man kann doch? Das kling für mich interessant und fragwürdig.
Die Krankheit ist so schwer dass die chronische Erschöpfung für Müdigkeit, Pulsanastieg auf über 150 führt. Wie soll man denn so arbeiten?
Nehmen wir an er bewirbt sich und bekommt die Stelle und kippt da auf Grund der Beschwerden um? Ist ja so schon vorgefallen. Und dann? Verliert den Job deswegen und bewirbt sich auf den nächsten?
Das kann ja nicht die Lösung sein
Re: Erwersbobliegenheit
Es kommt immer darauf an was ein Gläubiger anführt, um die Erwerbsobliegenheit in Frage zu stellen; 2. was man selbst anführt und 3.: was die Rechtspflege entscheidet.
I.d.R. zählt die Rente und auch eine amtliche Arbeitsunfähigkeit als "Entschuldigung" so gen. Erwerbsobliegenheit nachzukommen. Also nicht in "erster Instanz" "bloß" eine ärztliche Bescheiniging.
I.d.R. zählt die Rente und auch eine amtliche Arbeitsunfähigkeit als "Entschuldigung" so gen. Erwerbsobliegenheit nachzukommen. Also nicht in "erster Instanz" "bloß" eine ärztliche Bescheiniging.
Re: Erwersbobliegenheit
Rotkäppchen hat geschrieben: ↑17. Mär 2026, 17:13 Nur mal zum Verständnis.
Obwohl man eine Bescheinigung hat, das man derzeit nicht in der Lage ist zu arbeiten. Soll man sich lieber bewerben, damit man signalisiert man kann doch? Das kling für mich interessant und fragwürdig.
Die Krankheit ist so schwer dass die chronische Erschöpfung für Müdigkeit, Pulsanastieg auf über 150 führt. Wie soll man denn so arbeiten?
Nehmen wir an er bewirbt sich und bekommt die Stelle und kippt da auf Grund der Beschwerden um? Ist ja so schon vorgefallen. Und dann? Verliert den Job deswegen und bewirbt sich auf den nächsten?
Das kann ja nicht die Lösung sein
Zwei fachärztliche Atteste (Post-Covid/PEM/POTS) und ein GdB-Bescheid sind starke Nachweise. Der Insolvenzverwalter (IV) prüft diese primär; bei Zweifeln entscheidet das Insolvenzgericht. Solange AU-Bescheinigungen vorliegen und dem IV übermittelt wurden, ist die Obliegenheit zur Arbeitsbemühung aufgrund Krankheit (§ 295 InsO) in der Regel erfüllt..
Und nicht wie hier wie im letzten Posting geschrieben wird, das nur eine Rente als Nachweis gilt.
Also mach dir nicht soviel Gedanken. Hast sicherlich genug andere Sorgen.
Liebe Grüße
Re: Erwersbobliegenheit
@ Rotkächen
Ich bin dann mal der Wolf und nicht der Imker:
Du fragst nach verläßlichen Informationen. Ichhabe Dir geschriben, dass es die im laufenden Verfahren nicht vom IV ode vom Gericht mals so eben gibt.
Und dann kommt von Dir die Nachfrage oder was das auch immer sein soll, ob er arbeiten soll, umfallen darf und sich dann erneut bewerben soll.
Wer stellt ihn denn ein, wenn Deine Schilderung seiner Erkrankung zutrifft und er diese Erkrankung dem neuen Arbeitgeber vorher mitteilt??
Du suchst eine Bestätigung, ich schreibe Dir, dass es keine sichere Regelung und Praxis gibt.
Ich bin dann mal der Wolf und nicht der Imker:
Du fragst nach verläßlichen Informationen. Ichhabe Dir geschriben, dass es die im laufenden Verfahren nicht vom IV ode vom Gericht mals so eben gibt.
Und dann kommt von Dir die Nachfrage oder was das auch immer sein soll, ob er arbeiten soll, umfallen darf und sich dann erneut bewerben soll.
Wer stellt ihn denn ein, wenn Deine Schilderung seiner Erkrankung zutrifft und er diese Erkrankung dem neuen Arbeitgeber vorher mitteilt??
Du suchst eine Bestätigung, ich schreibe Dir, dass es keine sichere Regelung und Praxis gibt.