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Privatinsolvenz vorbei, aber 2000 € beim alten Arbeitgeber verloren – Tipps gesucht!

Verfasst: 29. Nov 2025, 21:33
von snth
Ich möchte eure Einschätzung zu einer Sache hören, die mir bis heute ziemlich quer im Magen liegt. Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir sagen, wie ihr an meiner Stelle vorgehen würdet.

Kurz zur Vorgeschichte: Ich war vor ein paar Jahren in Ausbildung bei meinem damaligen Arbeitgeber. In dieser Zeit habe ich eine Menge Überstunden aufgebaut. Mir wurde gesagt, dass ich die später abfeiern dürfte. Als ich dann gekündigt habe (die Kündigung ging von mir aus), hieß es plötzlich, dass das doch nicht möglich sei, also wurden mir über 200 Überstunden mit der letzten Lohnabrechnung auf einmal ausgezahlt.

Das Problem: Zu dem Zeitpunkt war ich in Privatinsolvenz. Der Lohn der letzten Abrechnung wurde durch die Einberechnung der rund 200 Überstunden so hoch, dass ein Teil der Auszahlung direkt an den Treuhänder ging, ca. 2000 €. Und das, obwohl ich zu jedem Zeitpunkt unter der Pfändungsfreigrenze lag, selbst wenn man die Überstunden monatlich eingerechnet hätte. Die Insolvenz ist seit diesem Jahr vorbei, aber rechtlich betrachtet hätte dieses Geld nie gepfändet werden dürfen.

Ich würde gerne Klage erheben, weil es nun mal 2000 € plus Zinsen sind. Aber kein Anwalt rührt bei so einem Streitwert auch nur einen Finger, und selbst wenn, würde der Kosten-Nutzen-Effekt lächerlich ausfallen. Und selbst klagen? Ganz ehrlich: Ich fürchte, dass Richter mich sofort in die Schublade „will seine Schulden nicht zahlen“ stecken, obwohl das absolut nicht stimmt. Ich habe beim späteren Arbeitgeber monatlich rund 1800 € an den Treuhänder gezahlt – es geht also wirklich nur um dieses eine Jahr mit diesem einen Arbeitgeber, der mich damals ausgenutzt u d ausgetrickst hat.

Mir geht’s darum: Was würdet ihr tun? Würdet ihr für diese Summe den Stress auf euch nehmen und versuchen, das Geld zurückzubekommen? Oder würdet ihr es lassen? Für mich sind 2000 € viel Geld, und ich habe das Gefühl, dass ich damals über den Tisch gezogen wurde. Wenn ich das damals gewusst hätte, hätte ich einfach keinerlei Überstunden aufgebaut.

Re: Privatinsolvenz vorbei, aber 2000 € beim alten Arbeitgeber verloren – Tipps gesucht!

Verfasst: 29. Nov 2025, 21:57
von Shopgirl
Gegen wen willst du denn überhaupt klagen?

Re: Privatinsolvenz vorbei, aber 2000 € beim alten Arbeitgeber verloren – Tipps gesucht!

Verfasst: 30. Nov 2025, 09:33
von Nie_mehr_Schulden
Shopgirl hat geschrieben: 29. Nov 2025, 21:57 Gegen wen willst du denn überhaupt klagen?
So wie ich das verstehe möchte er gegen seinen alten Arbeitgeber klagen, weil ihm die Überstunden ausbezahlt worden sind und er sie nicht abfeiern konnte.

Re: Privatinsolvenz vorbei, aber 2000 € beim alten Arbeitgeber verloren – Tipps gesucht!

Verfasst: 30. Nov 2025, 09:51
von Nie_mehr_Schulden
Ich verstehe, das du nachträglich das Geld gerne hättest.
Aber erfahrungsgemäß steht in den Arbeitsverträgen drin, das Überstunden entweder ausbezahlt werden oder man sie umgangssprachlich abfeiern kann. Dieses Wahlrecht besteht aber nicht beim Arbeitnehmer. Oder was stand dazu in deinem Ausbildungsvertrag?

Auch wenn der Arbeitgeber damals gesagt hatte, du kannst es später mal abfeiern, so besteht dennoch kein rechtlcher Anspruch darauf, da du es wahrscheinlich nicht beweisen kannst, das dir es fest zugesagt wurde.
Hattest du ihm denn damals bei der Kündigung gesagt, das du die letzten Tage mit deinen Überstunden verrechnen möchtest? Gab es genug Zeit zwischen Kündigung und letzter Arbeitstag? Oftmals gibt es auch noch Resturlaub, der auch noch diese Zeit verkürzt, wo es möglich wäre deine Überstunden abzufeiern.

Insgesamt sehe ich wenig Chancen auf Erfolg, falls der Arbeitgeber nicht entgegen dem Ausbildungsvertrag gehandelt hat.

Re: Privatinsolvenz vorbei, aber 2000 € beim alten Arbeitgeber verloren – Tipps gesucht!

Verfasst: 30. Nov 2025, 10:02
von Neuling2025
@snth: spar dir deine Energie, und freu dich über das Ende deiner Insolvenz.
Ich frag mich auch gegen wen oder was du klagen möchtest.