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Guthaben auf Treuhandkonto

Verfasst: 25. Okt 2025, 05:47
von Duschlampe
Hallo,

ich habe die Restschuldbefreiung erhalten und der Anwalt hat den Schlussbericht an das Gericht geschickt mit dem Antrag sich seine Gebühren aus dem Treuhand Konto zu nehmen.

Auf der Summen und Saldenliste ist ein hoher Betrag für Gerichts- und Insolvenzverwaltergebühren zurückgestellt.

Wenn jetzt der Anwalt seine Gebühren dort entnimmt bleibt immer noch ein Guthaben auf dem Treuhandkonto.

Wem steht denn dieses Guthaben zu? Mir oder den Gläubigern?

Grüsse

Re: Guthaben auf Treuhandkonto

Verfasst: 26. Okt 2025, 14:05
von Neuling2025
Hallo,

nach der Restschuldbefreiung ist das Guthaben auf einem Treuhandkonto im Normalfall nicht mehr pfändbar und wird dann vollständig an den Schuldner zurückgegeben, sofern es nicht aus der Insolvenzmasse stammt. Ich denke mal das dass passieren wird, sobald das Insolvenzverfahren rechtskräftig beendet ist.

Re: Guthaben auf Treuhandkonto

Verfasst: 27. Okt 2025, 06:13
von Duschlampe
Neuling2025 hat geschrieben: 26. Okt 2025, 14:05 Hallo,

nach der Restschuldbefreiung ist das Guthaben auf einem Treuhandkonto im Normalfall nicht mehr pfändbar und wird dann vollständig an den Schuldner zurückgegeben, sofern es nicht aus der Insolvenzmasse stammt. Ich denke mal das dass passieren wird, sobald das Insolvenzverfahren rechtskräftig beendet ist.
Gehören denn zurückbehaltene Gebühren für den Verwalter aus pfändbarem Einkommen zur Insolvenzmasse?

Eigentlich doch schon, oder?

Re: Guthaben auf Treuhandkonto

Verfasst: 27. Okt 2025, 07:49
von Graf Wadula
Alles, was bis zum Ablauf der Abtretungsfrist beim Insolvenzverwalter/Treuhänder eingegangen ist, ist Insolvenzmasse. Aus dieser Masse werden zunächst die Kosten bezahlt.
Bei Ihnen stellen sich mehrere Fragen: läuft das Insolvenzverfahren noch oder waren Sie in der "Wohlverhaltensperiode"? Sie bekommen nur das wieder, was nach dem Ablauf der Abtretungsfrist regulär aus Ihrem Einkommen noch an den TH geflossen ist.

Re: Guthaben auf Treuhandkonto

Verfasst: 27. Okt 2025, 10:23
von Duschlampe
Graf Wadula hat geschrieben: 27. Okt 2025, 07:49 Alles, was bis zum Ablauf der Abtretungsfrist beim Insolvenzverwalter/Treuhänder eingegangen ist, ist Insolvenzmasse. Aus dieser Masse werden zunächst die Kosten bezahlt.
Bei Ihnen stellen sich mehrere Fragen: läuft das Insolvenzverfahren noch oder waren Sie in der "Wohlverhaltensperiode"? Sie bekommen nur das wieder, was nach dem Ablauf der Abtretungsfrist regulär aus Ihrem Einkommen noch an den TH geflossen ist.
Ich habe die Restschuldbefreiung erhalten.

Aus dem Abschlussbericht der Insolvenzverwalterin ist ein Guthaben auf dem Treuhandkonto, das in der Insolvenzphase angesammelt wurde um die Kosten zu decken. Nun sind Insolvenz-und Treuhandgebühren entnommen.

Einige sagen dass diese zweckgebunde Summe aus Rückstellung zurück an den Schuldner fliesst. Andere sagen auch dies gehört zur Insolvenzmasse.

Re: Guthaben auf Treuhandkonto

Verfasst: 27. Okt 2025, 11:36
von Graf Wadula
Nee, das stimmt: wenn Sie freiwillige Beträge aus dem Unpfändbaren für die Kostendeckung gezahlt haben, dann sollte der Treuhänder den Überschuss wieder zurückerstatten; da kommt es eher darauf an, wie sie es mit dem vereinbart haben.