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verfahrenskostenstundung

Verfasst: 8. Mär 2025, 10:16
von Naomi
Hallo zusammen mein Insolvenzverwalter möchte das ich ein
antrag auf verfahrenskostenstundung Wohlverhaltensphase stelle.wo bekomme ich den Antrag dafür

Re: verfahrenskostenstundung

Verfasst: 8. Mär 2025, 12:51
von Icke26
Hallo,
da musst du mal googlen.
Hab da sofort was gefunden, war aber ein Antrag für Berliner.

Re: verfahrenskostenstundung

Verfasst: 8. Mär 2025, 13:29
von Naomi
Danke leider gibt's das nicht für meine Region. Daher Zähne ich die TH Gebühren

Re: verfahrenskostenstundung

Verfasst: 9. Mär 2025, 19:40
von Graf Wadula
Naomi hat geschrieben: 8. Mär 2025, 10:16 Hallo zusammen mein Insolvenzverwalter möchte das ich ein
antrag auf verfahrenskostenstundung Wohlverhaltensphase stelle.wo bekomme ich den Antrag dafür
Da besteht keine Formvorschrift. Sie können einfach formlos an das Gericht schreiben, dass Sie die Stundung der Verfahrenskosten beantragen. Aber haben Sie den Antrag nicht bereits bei Inso-Antragstellung gestellt?

Re: verfahrenskostenstundung

Verfasst: 11. Mär 2025, 14:49
von Naomi
Nur für den 1. Teil der Insolvenzverwalter möchte das ich die Stundung für Restschuldbefreiungsverfahrens beantrage oder 170 Euro TH Gebühr

Re: verfahrenskostenstundung

Verfasst: 11. Mär 2025, 15:02
von Graf Wadula
Die normale Gebühr beträgt 140,00 € plus Umsatzsteuer. Das andere habe ich nicht verstanden.

Re: verfahrenskostenstundung

Verfasst: 11. Mär 2025, 16:19
von Naomi
Dankeschön.Kann ich die Kostenstundung für die Wohlverhaltensphase jetzt schon Formlos einreichen beim Gericht

Re: verfahrenskostenstundung

Verfasst: 11. Mär 2025, 18:36
von Icke26
Natürlich.
Aber wie der Herr Graf auch schon geschrieben hat.
Diesen Antrag stellt man eigentlich schon zusammen mit dem Antrag zur Eröffnung einer Insolvenz. Also ganz am Anfang.

Re: verfahrenskostenstundung

Verfasst: 12. Mär 2025, 16:27
von Naomi
Danke schön . gibt's da für eine Vorlage