Der Drittschuldner
Verfasst: 11. Jul 2019, 21:36
Hallo zusammen!
Wenn dem Drittschuldner auffällt oder er darauf hingewiesen wird, dass er den einen und anderen Betrag zuviel ausgekehrt hat, kann er dann,mit einer Mitteilung an den TH natürlich, das Geld selbstständig einbehalten und an den Schuldner auszahlen oder muss er erst komplett an den TH überweisen und dann zurückfordern?
Wenn dem Drittschuldner auffällt oder er darauf hingewiesen wird, dass er den einen und anderen Betrag zuviel ausgekehrt hat, kann er dann,mit einer Mitteilung an den TH natürlich, das Geld selbstständig einbehalten und an den Schuldner auszahlen oder muss er erst komplett an den TH überweisen und dann zurückfordern?