Hallo zusammen!
Wenn dem Drittschuldner auffällt oder er darauf hingewiesen wird, dass er den einen und anderen Betrag zuviel ausgekehrt hat, kann er dann,mit einer Mitteilung an den TH natürlich, das Geld selbstständig einbehalten und an den Schuldner auszahlen oder muss er erst komplett an den TH überweisen und dann zurückfordern?
Der Drittschuldner
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Re: Der Drittschuldner
Mein Arbeitgeber hat das damals so gemacht. Er hat mir zu viel abgezogen, hat das dann aber nicht vom TH zurückgefordert, sondern mit seinen laufenden Zahlungen verrechnet. Das war für alle Seiten okay so.
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