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Steuererstattung von der Einkommenssteuer in der Wohlverhaltensphase?

Verfasst: 17. Jun 2019, 15:29
von adamo
Hallo Experten!

Ich bin im ersten Jahr der Wohlverhaltensphase. Letztes Jahr habe ich noch meine Steuererstattung von der Einkommenssteuer abtreten müssen. Das Finanzamt hat das Geld automatisch an meinen Insolvenzverwalter abgeführt.

Wie ist es nun in der Wohlverhaltensphase? Mein Insolvenzverwalter ist nun mein Treuhänder geworden. Muss ich weiterhin die Steuererstattung von der Einkommenssteuer abtreten?

Danke in Voraus!

Adam

Re: Steuererstattung von der Einkommenssteuer in der Wohlverhaltensphase?

Verfasst: 17. Jun 2019, 15:40
von caffery
Dafür musst Du in Deinen Aufhebungsbeschluss gucken. Normalerweise wird darin für Steuererstattungen die in die Zeit des eröffneten Verfahrens fallen die Nachtragsverteilung angeordnet. In dem Falle wäre Deine Frage für die genannten Zeiträume mit "Ja" zu beantworten.

Re: Steuererstattung von der Einkommenssteuer in der Wohlverhaltensphase?

Verfasst: 18. Jun 2019, 08:29
von adamo
caffery hat geschrieben: 17. Jun 2019, 15:40 Dafür musst Du in Deinen Aufhebungsbeschluss gucken. Normalerweise wird darin für Steuererstattungen die in die Zeit des eröffneten Verfahrens fallen die Nachtragsverteilung angeordnet. In dem Falle wäre Deine Frage für die genannten Zeiträume mit "Ja" zu beantworten.
Danke für die schnelle Antwort!

Bei mir steht:

Die Vornahme der Nachtragsverteilung gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO wird für folgende Vermögensgegenstande angeordnet: mögliche Einkommenssteuererstattungsansprüche für das Kalenderjahr 2018, und 2019 anteilig bis zur Aufhebung des Verfahrens


Was ist mit "Aufhebung des Verfahrens " gemeint? Ich bin ja schon in der WVP. Oder ist damit die gesamten 6 Jahre der Insolvenzzeit gemeint?

Re: Steuererstattung von der Einkommenssteuer in der Wohlverhaltensphase?

Verfasst: 18. Jun 2019, 10:10
von Ruhrpottmensch
Nein...

Es ist alles so, wie es laufen soll.
Aufhebungsbeschluss -> Dann WVP

Bis zum Datum vom Aufhebungsbeschluss geht die Steuererstattung anteilig an den (ehemals) IV (Und jetzt ja TH)...