RSB und VbuH Anmeldung
Verfasst: 5. Jul 2023, 18:16
Hallo...
Nun bald steht meine RSB nach 5 Jahren bevor.
Am Anfang des Verfahrens hatte ein Gläubiger seine Forderung als VbuH zur Tabelle angemeldet.
Damals hatte Ich der Forderung als solches und dem VbuH Attribut widersprochen.
Ist es nun Richtig, das der Gläubiger nach der RSB eine Feststellungsklage gegen mich machen muss?
oder bekommt er trotzdem seinen Tabellenauszug zum vollstrecken?
Es existiert kein Titel oder Urteil über die Höhe der Forderung.
Wann muss er die Feststellungsklage machen.....gibt es irgentwelche Fristen nach Rechtskraft der RSB?
oder kann er die Klage einreichen , wann er will?
Forderung ist übrigens Festgestellt in der Tabelle.
Gruss El Torro
Nun bald steht meine RSB nach 5 Jahren bevor.
Am Anfang des Verfahrens hatte ein Gläubiger seine Forderung als VbuH zur Tabelle angemeldet.
Damals hatte Ich der Forderung als solches und dem VbuH Attribut widersprochen.
Ist es nun Richtig, das der Gläubiger nach der RSB eine Feststellungsklage gegen mich machen muss?
oder bekommt er trotzdem seinen Tabellenauszug zum vollstrecken?
Es existiert kein Titel oder Urteil über die Höhe der Forderung.
Wann muss er die Feststellungsklage machen.....gibt es irgentwelche Fristen nach Rechtskraft der RSB?
oder kann er die Klage einreichen , wann er will?
Forderung ist übrigens Festgestellt in der Tabelle.
Gruss El Torro