Wohngeld / Neuantrag während Verbraucherinsolvenz
Verfasst: 24. Mai 2023, 19:20
Kumpel ist voller Erwerbsunfähigkeitsrentner. EU-Rente unterhalb der Pfändungsfreigrenze, da er noch Unterhalt für 1 Kind zu zahlen hat. Er befindet sich in der Wohlverhaltensphase. Letztes Jahr der Inso.
Nun erhält der rückwirkend ab Antragstellung Wohngeld. Ca. 800 € und nun lfd. 200 €.
Wird der Insolvenzverwalter darauf zugreifen? Kann er die rückwirkend gezahlte Summe verlangen? Leider konnte ich nichts im Internet finden.
Nun erhält der rückwirkend ab Antragstellung Wohngeld. Ca. 800 € und nun lfd. 200 €.
Wird der Insolvenzverwalter darauf zugreifen? Kann er die rückwirkend gezahlte Summe verlangen? Leider konnte ich nichts im Internet finden.