Pfändungsfreibetrag

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
arreis
Wissender
Reaktionen: 9
Beiträge: 383
Registriert: 28. Okt 2018, 11:05

Pfändungsfreibetrag

Beitrag von arreis »

Hallo zusammen,
Die Höhe der Freibeträge ist ja klar geregelt und wir haben hier schon mehrfach festgestellt, dass Erstattungen, wie z.B. Guthaben beim Stromanbieter, eigentlich an den IV/TH abgeführt werden müssen.

Müssen dies Guthaben eigentlich auch dann abgeführt werden, wenn in der Addition die Erstattung und der Nettolohn unterhalb der Freigrenze liegt?

Gruß Arreis
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Pfändungsfreibetrag

Werbung

Hi arreis,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungsfreibetrag" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 408
Beiträge: 2516
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Pfändungsfreibetrag

Beitrag von caffery »

arreis hat geschrieben: 12. Mai 2019, 11:07 Hallo zusammen,
Die Höhe der Freibeträge ist ja klar geregelt und wir haben hier schon mehrfach festgestellt, dass Erstattungen, wie z.B. Guthaben beim Stromanbieter, eigentlich an den IV/TH abgeführt werden müssen.

Müssen dies Guthaben eigentlich auch dann abgeführt werden, wenn in der Addition die Erstattung und der Nettolohn unterhalb der Freigrenze liegt?
An den IV ja. An den TH nein.
oder anders gesagt: Im eröffneten Verfahren ja, in der WVP nein.
0
Antworten