Pfändungsfreibetrag

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arreis
Wissender
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Pfändungsfreibetrag

Beitrag von arreis »

Hallo zusammen,
Die Höhe der Freibeträge ist ja klar geregelt und wir haben hier schon mehrfach festgestellt, dass Erstattungen, wie z.B. Guthaben beim Stromanbieter, eigentlich an den IV/TH abgeführt werden müssen.

Müssen dies Guthaben eigentlich auch dann abgeführt werden, wenn in der Addition die Erstattung und der Nettolohn unterhalb der Freigrenze liegt?

Gruß Arreis
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Beiträge: 263
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Re: Pfändungsfreibetrag

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Hi arreis,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungsfreibetrag" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Pfändungsfreibetrag

Beitrag von caffery »

arreis hat geschrieben: 12. Mai 2019, 11:07 Hallo zusammen,
Die Höhe der Freibeträge ist ja klar geregelt und wir haben hier schon mehrfach festgestellt, dass Erstattungen, wie z.B. Guthaben beim Stromanbieter, eigentlich an den IV/TH abgeführt werden müssen.

Müssen dies Guthaben eigentlich auch dann abgeführt werden, wenn in der Addition die Erstattung und der Nettolohn unterhalb der Freigrenze liegt?
An den IV ja. An den TH nein.
oder anders gesagt: Im eröffneten Verfahren ja, in der WVP nein.
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