Ende Inso - Anderkonto - Summe eingegangene Gelder stimmt nicht und kein Bonus
Verfasst: 7. Mai 2019, 09:28
Hallo zusammen,
meine 2013er Inso/WVP ist beendet und die Restschuldbefreiung wurde erteilt Zunächst dazu herzlichen Glückwunsch an mich selbst
Der TH hat seine Schlussrechnung erstellt und das InsoG hat mit Beschluss seine Vergütung festgesetzt. Der IV/TH bekommt nur die Mindestvergütung von 6x100 Euro zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Das sind ca. 750 Euro insgesamt. In dem Beschluss wird dann auch der Betrag ernannt, den der IV/TH im Verfahren eingesammelt hat, nämlich 350 Euro.
Ich glaube aber, dass etwas daran nicht stimmt.
Nach meinen Aufzeichnungen hat der IV/TH circa 1.180 Euro insgesamt eingenommen. Schon alleine 400 Euro aus einer Einkommensteuererstattung sind an ihn geflossen.
In dem Beschluss des Gerichts steht aber, er hätte nur 350 erhalten.
Wo sind die restlichen 800 Euro geblieben und wie kann ich die Sache aufklären? Kann ich eine Art von "Kontoauszug" für das Anderkonto anfordern? Muss ich gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen?
Wenn die Verfahrenskosten nur 750 Euro betragen und 1.180 Euro in der Inso/WVP eingenommen wurden, hätte ich die überschüssigen 430 Euro gerne zurück.
Hinzu kommt, dass im vorletzten und letzten Jahr der WVP Gelder dem TH zugeflossen sind. Soweit ich mich erinnere, gibt es davon für mich einen "Durchhaltebonus" wieder zurück. In dem Beschluss ist davon keine Rede und der TH hat mir nichts mitgeteilt.
Viele Grüße
Jens
meine 2013er Inso/WVP ist beendet und die Restschuldbefreiung wurde erteilt Zunächst dazu herzlichen Glückwunsch an mich selbst
Der TH hat seine Schlussrechnung erstellt und das InsoG hat mit Beschluss seine Vergütung festgesetzt. Der IV/TH bekommt nur die Mindestvergütung von 6x100 Euro zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Das sind ca. 750 Euro insgesamt. In dem Beschluss wird dann auch der Betrag ernannt, den der IV/TH im Verfahren eingesammelt hat, nämlich 350 Euro.
Ich glaube aber, dass etwas daran nicht stimmt.
Nach meinen Aufzeichnungen hat der IV/TH circa 1.180 Euro insgesamt eingenommen. Schon alleine 400 Euro aus einer Einkommensteuererstattung sind an ihn geflossen.
In dem Beschluss des Gerichts steht aber, er hätte nur 350 erhalten.
Wo sind die restlichen 800 Euro geblieben und wie kann ich die Sache aufklären? Kann ich eine Art von "Kontoauszug" für das Anderkonto anfordern? Muss ich gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen?
Wenn die Verfahrenskosten nur 750 Euro betragen und 1.180 Euro in der Inso/WVP eingenommen wurden, hätte ich die überschüssigen 430 Euro gerne zurück.
Hinzu kommt, dass im vorletzten und letzten Jahr der WVP Gelder dem TH zugeflossen sind. Soweit ich mich erinnere, gibt es davon für mich einen "Durchhaltebonus" wieder zurück. In dem Beschluss ist davon keine Rede und der TH hat mir nichts mitgeteilt.
Viele Grüße
Jens