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Ende Inso - Anderkonto - Summe eingegangene Gelder stimmt nicht und kein Bonus

Verfasst: 7. Mai 2019, 09:28
von W-Jens2006
Hallo zusammen,

meine 2013er Inso/WVP ist beendet und die Restschuldbefreiung wurde erteilt :-) Zunächst dazu herzlichen Glückwunsch an mich selbst :-D

Der TH hat seine Schlussrechnung erstellt und das InsoG hat mit Beschluss seine Vergütung festgesetzt. Der IV/TH bekommt nur die Mindestvergütung von 6x100 Euro zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Das sind ca. 750 Euro insgesamt. In dem Beschluss wird dann auch der Betrag ernannt, den der IV/TH im Verfahren eingesammelt hat, nämlich 350 Euro.
Ich glaube aber, dass etwas daran nicht stimmt.
Nach meinen Aufzeichnungen hat der IV/TH circa 1.180 Euro insgesamt eingenommen. Schon alleine 400 Euro aus einer Einkommensteuererstattung sind an ihn geflossen.
In dem Beschluss des Gerichts steht aber, er hätte nur 350 erhalten.

Wo sind die restlichen 800 Euro geblieben und wie kann ich die Sache aufklären? Kann ich eine Art von "Kontoauszug" für das Anderkonto anfordern? Muss ich gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen?
Wenn die Verfahrenskosten nur 750 Euro betragen und 1.180 Euro in der Inso/WVP eingenommen wurden, hätte ich die überschüssigen 430 Euro gerne zurück.

Hinzu kommt, dass im vorletzten und letzten Jahr der WVP Gelder dem TH zugeflossen sind. Soweit ich mich erinnere, gibt es davon für mich einen "Durchhaltebonus" wieder zurück. In dem Beschluss ist davon keine Rede und der TH hat mir nichts mitgeteilt.

Viele Grüße
Jens

Re: Ende Inso - Anderkonto - Summe eingegangene Gelder stimmt nicht und kein Bonus

Verfasst: 7. Mai 2019, 10:40
von caffery
Du hast hier gleich mehrere (Denk-)fehler drin die Dich zu der m.E. irrigen Vermutung geleiten, dass Du irgendetwas zurückbekommen solltest.
W-Jens2006 hat geschrieben: 7. Mai 2019, 09:28 Der TH hat seine Schlussrechnung erstellt und das InsoG hat mit Beschluss seine Vergütung festgesetzt. Der IV/TH bekommt nur die Mindestvergütung von 6x100 Euro zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Das sind ca. 750 Euro insgesamt.
Das kann nicht stimmen. Eine WVP dauert niemals 6 Jahre - auch in Altverfahren nicht. Das eröffnete Verfahren dauerte eine Zeit X und war deutlich teurer als die Jahre in der WVP. Beide Phasen dauern in der Summe 6 Jahre. Die Mindestvergütung in der WVP ist 119 Euro (ich meine das war damals auch schon so) und im eröffneten Verfahren 800 oder 1000 Euro (in meine das war damals etwas günstiger - 600 (?), und auch nach Gläubigermenge gestaffelt).
W-Jens2006 hat geschrieben: 7. Mai 2019, 09:28 In dem Beschluss wird dann auch der Betrag ernannt, den der IV/TH im Verfahren eingesammelt hat, nämlich 350 Euro.
Das ist vermutlich der Betrag der während der WVP eingesammelt wurde. Was im eröffneten Verfahren eingesammelt wurde, wurde bereits zur Aufhebung (vor x Jahren) verteilt und ist wohl nicht in dieser Rechnung enthalten.
W-Jens2006 hat geschrieben: 7. Mai 2019, 09:28 Wo sind die restlichen 800 Euro geblieben und wie kann ich die Sache aufklären? Kann ich eine Art von "Kontoauszug" für das Anderkonto anfordern?
Du kannst zu Gericht fahren und Dir Deine Akte ansehen. Da müsste alles zu finden sein was Du suchst.
W-Jens2006 hat geschrieben: 7. Mai 2019, 09:28 Muss ich gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen?
Es steht jedem frei dies in der Rechtsmittelfrist zu tun. Allein ob Dein Ansinnen erfolgversprechend ist, daran fehlt mir der Glaube.
W-Jens2006 hat geschrieben: 7. Mai 2019, 09:28 Wenn die Verfahrenskosten nur 750 Euro betragen und 1.180 Euro in der Inso/WVP eingenommen wurden, hätte ich die überschüssigen 430 Euro gerne zurück.
Wie gesagt - die Kosten des Gesamtverfahrens sind deutlich höher als 750 Euro - auch als 1180 Euro. Du wirst also unterm Strich mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin einen Rest X an Verfahrenskosten schulden. Ich tippe mal so ins Blaue hinein auf ca. 500 Euro.
W-Jens2006 hat geschrieben: 7. Mai 2019, 09:28 Hinzu kommt, dass im vorletzten und letzten Jahr der WVP Gelder dem TH zugeflossen sind. Soweit ich mich erinnere, gibt es davon für mich einen "Durchhaltebonus" wieder zurück. In dem Beschluss ist davon keine Rede und der TH hat mir nichts mitgeteilt.
Ich bin kein Experte bei Altverfahren, da ich bis Herbst 2014 ausschließlich Schuldnerberatung und keine Insolvenzberatung gemacht habe (ich also quasi erst mit der Novelle das diesbezügliche Handwerk gelernt habe).
Ich meine aber, dass die Regelung für den Motivationsrabatt ausgesprochen absurd war. Es gab diesen Rabatt nämlich lediglich ab dem vierten Jahr der WVP - NICHT des Verfahrens! Wenn also das eröffnete Verfahren 2 Jahre dauerte (worauf Schuldner auch damals schon nur sehr begrenzt Einfluss hatten), dann hatten sie gar keine Chance auf den Motivationsrabatt, da die WVP dann ja nicht mehr länger als 4 Jahre dauern konnte.
W-Jens2006 hat geschrieben: 7. Mai 2019, 09:28 meine 2013er Inso/WVP ist beendet und die Restschuldbefreiung wurde erteilt :-) Zunächst dazu herzlichen Glückwunsch an mich selbst :-D
Dem schließe ich mich an - und füge dem Glückwunsch gleich noch zärtlich Dankbarkeit und Genügsamkeit hinzu. Die meisten Leute wären froh, dass es vorbei ist und würden angesichts der Schulden die ihnen soeben erlassen wurden eher nicht anfangen aus dem Zusammenhang auch noch Geld zurückhaben zu wollen - wenn mir dieser persönliche Kommentar gestattet ist.

Re: Ende Inso - Anderkonto - Summe eingegangene Gelder stimmt nicht und kein Bonus

Verfasst: 7. Mai 2019, 10:53
von W-Jens2006
Danke für deine Antwort!
Das Verfahren selbst dauerte nur 8 Monate, so dass es tatsächlich ein sechstes Jahr der WVP gibt, wenn auch nur zeitanteilig. Es gab in der Verfahrensphase kein zu verteilendes Vermögen und es wurden auch keine pfändbaren Beträge erwirtschaftet oder andere Gelder vereinnahmt. Es war ein sprichwörtlich absolutes Nuller-Verfahren.

Alle pfändbaren Beträge oder anderen zugeflossenen Gelder sind dem TH in der WVP zugeflossen. Eine Schlussrechnung oder eine Abrechnung nach dem Ende der Verfahrensphase habe ich damals nicht bekommen.

Ich werde in die Akte beim InsoG schauen, darin werde ich vermutlich mehr Informationen finden. Danke für den Tip!

Re: Ende Inso - Anderkonto - Summe eingegangene Gelder stimmt nicht und kein Bonus

Verfasst: 7. Mai 2019, 11:30
von W-Jens2006
Ich weiß nicht, warum du deinen Beitrag von 15:57 Uhr gelöscht hast, aber vermutlich, weil er durchsetzt war mit Unrichtigkeiten und Spekulationen.
Okay, das ändert aber nichts daran, dass Deine insgesamt ins Verfahren gebrachten 1180 Euro die Kosten des Gesamtverfahrens nicht decken werden.
Ich wüsste also nicht, warum es irgendetwas zurückgeben sollte, wenn nicht mal die Kosten des Verfahrens vollständig berichtigt sind.
Weil es im Gesetz steht (§ 292 I Satz 4 InsO alt).
Das gilt auch für den Motivationsrabatt. Ich glaube nicht, dass das Gericht Dir jetzt bspw. 100 Euro Motivationsrabatt erstatten muss und Dir mit gleicher Post quasi eine 500 Euro Rechnung schickt.
Das Gericht? Wenn schon erstattet der TH. Der hat ja das Geld.
Ich meine nicht, dass die Motivationsnummer so funktioniert hat. Ich meine (ohne Gewähr!) den gabs ohnehnin nur dann wenn die Verfahrenskosten vollständig berichtigt wurden und wurde ansonsten verrechnet - bin da aber wie gesagt kein Experte für.
Das merke ich :-(

Hier die notwendige Fortbildung;
Um den Schuldner zu motivieren, erhielt dieser gemäss § 292 I Satz 4 InsO nach Ablauf des 4. Jahres (also ab dem 5. Jahr) der Wohlverhaltensperiode (nicht: vom Insolvenzverfahren !) 10 % der vom Treuhänder durch Abtretung erlangten Gelder zusätzlich zu dem pfändungsfreien Betrag - den so genannten Motivationsrabatt; nach Ablauf des 5. Jahres (also ab dem 6. Jahr der Wohlverhaltensperiode) erhöht sich dieser Bonus auf 15 %.
Der Motivationsrabatt berechnet sich aus den an den Treuhänder bezahlten Beträgen vor Abzug der Kosten für das Insolvenzverfahren.

Er wird also behandelt wie eine Erhöhung des pfändbaren Betrags und ist unabhängig von Kostendeckung etc.

Re: Ende Inso - Anderkonto - Summe eingegangene Gelder stimmt nicht und kein Bonus

Verfasst: 7. Mai 2019, 11:34
von caffery
W-Jens2006 hat geschrieben: 7. Mai 2019, 11:30 Ich weiß nicht, warum du deinen Beitrag von 15:57 Uhr gelöscht hast
Weil es mir im Nachhinein leid tat, einer derart unverschämten Person Zeit geschenkt zu haben.

Aber danke, dass Du Deine mit Überheblichkeit gewürzte Unkenntnis hier nochmal zur Schau gestellt hast:


§ 292 Rechtsstellung des Treuhänders


(Text alte Fassung)

(1) 1 Der Treuhänder hat den zur Zahlung der Bezüge Verpflichteten über die Abtretung zu unterrichten. 2 Er hat die Beträge, die er durch die Abtretung erlangt, und sonstige Leistungen des Schuldners oder Dritter von seinem Vermögen getrennt zu halten und einmal jährlich auf Grund des Schlußverzeichnisses an die Insolvenzgläubiger zu verteilen, sofern die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten abzüglich der Kosten für die Beiordnung eines Rechtsanwalts berichtigt sind. 3 § 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 gilt entsprechend. 4 Von den Beträgen, die er durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen.


----> 5 Sind die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten noch nicht berichtigt, werden Gelder an den Schuldner nur abgeführt, sofern sein Einkommen nicht den sich nach § 115 Abs. 1 der Zivilprozessordnung errechnenden Betrag übersteigt. <---

Hängs Dir übers Bett.

Entsprechend bin ich jetzt hier raus.

Re: Ende Inso - Anderkonto - Summe eingegangene Gelder stimmt nicht und kein Bonus

Verfasst: 7. Mai 2019, 11:37
von tidus82
Ich freue mich, wenn Jens seine Frage selbst beantworten konnte - damit sollte dann also alles geklärt sein :)