Du hast hier gleich mehrere (Denk-)fehler drin die Dich zu der m.E. irrigen Vermutung geleiten, dass Du irgendetwas zurückbekommen solltest.
W-Jens2006 hat geschrieben: ↑7. Mai 2019, 09:28
Der TH hat seine Schlussrechnung erstellt und das InsoG hat mit Beschluss seine Vergütung festgesetzt. Der IV/TH bekommt nur die Mindestvergütung von 6x100 Euro zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Das sind ca. 750 Euro insgesamt.
Das kann nicht stimmen. Eine WVP dauert niemals 6 Jahre - auch in Altverfahren nicht. Das eröffnete Verfahren dauerte eine Zeit X und war deutlich teurer als die Jahre in der WVP. Beide Phasen dauern in der Summe 6 Jahre. Die Mindestvergütung in der WVP ist 119 Euro (ich meine das war damals auch schon so) und im eröffneten Verfahren 800 oder 1000 Euro (in meine das war damals etwas günstiger - 600 (?), und auch nach Gläubigermenge gestaffelt).
W-Jens2006 hat geschrieben: ↑7. Mai 2019, 09:28
In dem Beschluss wird dann auch der Betrag ernannt, den der IV/TH im Verfahren eingesammelt hat, nämlich 350 Euro.
Das ist vermutlich der Betrag der während der WVP eingesammelt wurde. Was im eröffneten Verfahren eingesammelt wurde, wurde bereits zur Aufhebung (vor x Jahren) verteilt und ist wohl nicht in dieser Rechnung enthalten.
W-Jens2006 hat geschrieben: ↑7. Mai 2019, 09:28
Wo sind die restlichen 800 Euro geblieben und wie kann ich die Sache aufklären? Kann ich eine Art von "Kontoauszug" für das Anderkonto anfordern?
Du kannst zu Gericht fahren und Dir Deine Akte ansehen. Da müsste alles zu finden sein was Du suchst.
W-Jens2006 hat geschrieben: ↑7. Mai 2019, 09:28
Muss ich gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen?
Es steht jedem frei dies in der Rechtsmittelfrist zu tun. Allein ob Dein Ansinnen erfolgversprechend ist, daran fehlt mir der Glaube.
W-Jens2006 hat geschrieben: ↑7. Mai 2019, 09:28
Wenn die Verfahrenskosten nur 750 Euro betragen und 1.180 Euro in der Inso/WVP eingenommen wurden, hätte ich die überschüssigen 430 Euro gerne zurück.
Wie gesagt - die Kosten des Gesamtverfahrens sind deutlich höher als 750 Euro - auch als 1180 Euro. Du wirst also unterm Strich mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin einen Rest X an Verfahrenskosten schulden. Ich tippe mal so ins Blaue hinein auf ca. 500 Euro.
W-Jens2006 hat geschrieben: ↑7. Mai 2019, 09:28
Hinzu kommt, dass im vorletzten und letzten Jahr der WVP Gelder dem TH zugeflossen sind. Soweit ich mich erinnere, gibt es davon für mich einen "Durchhaltebonus" wieder zurück. In dem Beschluss ist davon keine Rede und der TH hat mir nichts mitgeteilt.
Ich bin kein Experte bei Altverfahren, da ich bis Herbst 2014 ausschließlich Schuldnerberatung und keine Insolvenzberatung gemacht habe (ich also quasi erst mit der Novelle das diesbezügliche Handwerk gelernt habe).
Ich meine aber, dass die Regelung für den Motivationsrabatt ausgesprochen absurd war. Es gab diesen Rabatt nämlich lediglich ab dem vierten Jahr der WVP - NICHT des Verfahrens! Wenn also das eröffnete Verfahren 2 Jahre dauerte (worauf Schuldner auch damals schon nur sehr begrenzt Einfluss hatten), dann hatten sie gar keine Chance auf den Motivationsrabatt, da die WVP dann ja nicht mehr länger als 4 Jahre dauern konnte.
W-Jens2006 hat geschrieben: ↑7. Mai 2019, 09:28
meine 2013er Inso/WVP ist beendet und die Restschuldbefreiung wurde erteilt

Zunächst dazu herzlichen Glückwunsch an mich selbst

Dem schließe ich mich an - und füge dem Glückwunsch gleich noch zärtlich Dankbarkeit und Genügsamkeit hinzu. Die meisten Leute wären froh, dass es vorbei ist und würden angesichts der Schulden die ihnen soeben erlassen wurden eher nicht anfangen aus dem Zusammenhang auch noch Geld zurückhaben zu wollen - wenn mir dieser persönliche Kommentar gestattet ist.