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Ab wann wird nach der Resrschuldbefreiung aus dem P-Konto ein normales Konto ?

Verfasst: 10. Nov 2022, 12:02
von Dezember
Hallo !
Geht die Umwandlung vom P Konto in eine normales Konto auf Antrag ?
Gibt es da Fristen, die ich nach der RSB beachten sollte ?

Gruß
Dezember

Re: Ab wann wird nach der Resrschuldbefreiung aus dem P-Konto ein normales Konto ?

Verfasst: 10. Nov 2022, 12:37
von Witwe Bolte
Ja, geht auf Antrag.
NUR auf Antrag (nicht 'von allein').

Zur Frist s. ZPO § 850k (5):
Der Kontoinhaber kann mit einer Frist von mindestens vier Geschäftstagen zum Monatsende von dem Kreditinstitut verlangen, dass das dort geführte Pfändungsschutzkonto als Zahlungskonto ohne Pfändungsschutz geführt wird.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html