Hallo !
Geht die Umwandlung vom P Konto in eine normales Konto auf Antrag ?
Gibt es da Fristen, die ich nach der RSB beachten sollte ?
Gruß
Dezember
Ab wann wird nach der Resrschuldbefreiung aus dem P-Konto ein normales Konto ?
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- Bot
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Re: Ab wann wird nach der Resrschuldbefreiung aus dem P-Konto ein normales Konto ?
Hi Dezember,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ab wann wird nach der Resrschuldbefreiung aus dem P-Konto ein normales Konto ?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ab wann wird nach der Resrschuldbefreiung aus dem P-Konto ein normales Konto ?" geschaut?
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Re: Ab wann wird nach der Resrschuldbefreiung aus dem P-Konto ein normales Konto ?
Ja, geht auf Antrag.
NUR auf Antrag (nicht 'von allein').
Zur Frist s. ZPO § 850k (5):
Der Kontoinhaber kann mit einer Frist von mindestens vier Geschäftstagen zum Monatsende von dem Kreditinstitut verlangen, dass das dort geführte Pfändungsschutzkonto als Zahlungskonto ohne Pfändungsschutz geführt wird.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html
NUR auf Antrag (nicht 'von allein').
Zur Frist s. ZPO § 850k (5):
Der Kontoinhaber kann mit einer Frist von mindestens vier Geschäftstagen zum Monatsende von dem Kreditinstitut verlangen, dass das dort geführte Pfändungsschutzkonto als Zahlungskonto ohne Pfändungsschutz geführt wird.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html
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