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Nachtragsverteilung
Verfasst: 13. Feb 2022, 15:47
von Janadi
Hallo,
ich brauche mal praktische Hilfe. Im Herbst wurde endlich die Schlussverteilung durchgeführt und ich bin in der WVP. Nun hat mein Inso die Nachtragsverteilung für die Steuerrückerstattung beantragt. Wie setze ich das denn praktisch in meiner Steuererklärung um? Heißt das, der Inso bekommt nur die Erstattung bis zur Aufhebung und für die restlichen Monate bekomme ich sie?
Re: Nachtragsverteilung
Verfasst: 14. Feb 2022, 05:22
von INTI
Janadi hat geschrieben: ↑13. Feb 2022, 15:47
Heißt das, der Inso bekommt nur die Erstattung bis zur Aufhebung und für die restlichen Monate bekomme ich sie?
Richtig.
Re: Nachtragsverteilung
Verfasst: 30. Apr 2024, 19:44
von Itak65
Guten Abend ich habe eine Frage zur nachtragsverteilung,
Im schlussbericht hatte der insoverwalter die nachtragsverteilung für die Steuer für das Jahr 2023 angeregt. In dem aufhebungsbeschluss vom gericht steht davon nichts, auch nicht in den insolvenzbekanntmachungen ,wird das nicht zeitgleich mit dem aufhebungsbeschluss bekannt gegeben?
Post vom treuhänder über meine obliegenheiten habe ich noch nicht bekommen Kanzlei ist gleich nur der jetzt zuständige Sachbearbeiter ist ein anderer.
Vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten. Vielen Dank.
Itak65
Re: Nachtragsverteilung
Verfasst: 30. Apr 2024, 19:46
von tidus82
Genau, wenn im aufhebungsbeschluss nix drin steht und du auch nichts separat bekommen hast, dann ist alles ok - dann ist da keine nachtragsverteilung. Is halt nur ne Anregung vom IV gewesen
Re: Nachtragsverteilung
Verfasst: 30. Apr 2024, 19:48
von Itak65
Lieben dank Tidus.
Itak65