Steuerklärung in der WVP
Verfasst: 24. Feb 2019, 08:59
Guten Tag zusammen,
kurz zu mir:
Seit 2015 in der Privatinsolvenz, seit 2016 in der WVP. In der Nachtragsverteilung wurden Erstattungsansprüche aus Einkommensteuer bis Ende des Verfahrens angeordnet. Steuerklärung wurde seither vom TH erledigt und ich erhielt 2017 auch eine anteilige Auszahlung für 2016.
Diese Woche erhielt ich ein Schreiben des TH, mit der Aufforderung und Fristsetzung des Finanzamtes, endlich eine Steuererklärung für das Jahr 2017 einzureichen. Diese Aufforderung ging direkt an den TH und nicht an mich:
Frage 1: Bin ich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn ja warum? (habe vor der Insolvenz nie eine Steuerklärung abgegeben-Stklasse 1)
Frage 2: Warum geht die Aufforderung vom Finanzamt nicht direkt an mich, sondern an TH? Müsste hierzu nicht der TH das Finanzamt informieren, dass das Verfahren aufgehoben ist, da etwaige Rückerstattungen eh nicht mehr an den TH gehen würden?
Ich bedanke mich schon einmal
kurz zu mir:
Seit 2015 in der Privatinsolvenz, seit 2016 in der WVP. In der Nachtragsverteilung wurden Erstattungsansprüche aus Einkommensteuer bis Ende des Verfahrens angeordnet. Steuerklärung wurde seither vom TH erledigt und ich erhielt 2017 auch eine anteilige Auszahlung für 2016.
Diese Woche erhielt ich ein Schreiben des TH, mit der Aufforderung und Fristsetzung des Finanzamtes, endlich eine Steuererklärung für das Jahr 2017 einzureichen. Diese Aufforderung ging direkt an den TH und nicht an mich:
Frage 1: Bin ich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn ja warum? (habe vor der Insolvenz nie eine Steuerklärung abgegeben-Stklasse 1)
Frage 2: Warum geht die Aufforderung vom Finanzamt nicht direkt an mich, sondern an TH? Müsste hierzu nicht der TH das Finanzamt informieren, dass das Verfahren aufgehoben ist, da etwaige Rückerstattungen eh nicht mehr an den TH gehen würden?
Ich bedanke mich schon einmal