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Kontopfändung

Verfasst: 29. Dez 2020, 21:15
von oseloe
Habe gerade Kontoauszüge runtergeladen und plötzlich festgestellt, dass mein Konto jetzt gepfändet wird. Was mache ich jetzt? Wie kann ich die Miete bezahlen wenn das Konto unter Pfändung steht?

Re: Kontopfändung

Verfasst: 29. Dez 2020, 21:24
von tidus82
Du lässt das Konto erstmal in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Das geht bis zu 30 Tage rückwirkend und schützt erstmal den Grundfreibetrag.

Siehe auch hier: https://schuldner-community.de/pfaendun ... e-p-konto/

Re: Kontopfändung

Verfasst: 29. Dez 2020, 21:25
von oseloe
Ok, und wie lange dauert das? Was ist mit der Miete?
30 Tage ab welchem Zeitpunkt?

Hilft es wenn ich mir ein neues Konto aufmache?

Re: Kontopfändung

Verfasst: 29. Dez 2020, 21:50
von Witwe Bolte
1. Du solltest dafür sorgen, dass Deine Bank gleich morgen Deinen Antrag auf Umwandlung Deines Kontos in ein P-Konto hat, dann hat die Bank vier Tage Zeit für die Umwandlung.

2. Der Grundfreibetrag beträgt 1.178,59 € pro Monat - wie hoch ist Deine Miete ?

3. Die 30 Tage gelten ab dem Zeitpunkt, zu dem Du Kenntnis von der Pfändung hast.
Aber ich würde es nicht so lange rauszögern, gerade, wenn Du nächste Woche Deine Miete bezahlen willst.

4. Wozu soll das neue Konto nützen ?
Da ist doch erstmal kein Geld drauf - oder ?
Bekommst Du jetzt zum Monatsende Geld ?
Könntest Du das so kurzfristig noch umleiten ?

Re: Kontopfändung

Verfasst: 29. Dez 2020, 22:02
von oseloe
1. 4 Arbeitstage? Garantie habe ich aber nicht? Dann könnte ich jemanden bitten das zu Überweisen.
2. Sollte von der Summe her passen.
4. Bekomme ich so die Pfändung weg?

Re: Kontopfändung

Verfasst: 29. Dez 2020, 22:17
von Witwe Bolte
Im Gesetz steht "Geschäftstage", s. ZPO § 850k Abs. 7 Satz 3, z.B. hier:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html

Was heißt "Garantie" ?
Deine Bank wird sich vermutlich an das Gesetz halten - Du bist ja nicht der erste.

Ja, wenn Du der Bank nachweist, dass die Forderung bezahlt ist, ist die Pfändung erledigt.
Aber vielleicht will die Bank auch noch eine Bestätigung Deines Gläubigers, wer weiß ?

Re: Kontopfändung

Verfasst: 30. Dez 2020, 02:27
von oseloe
MrsRob
Du hast mich falsch verstanden. Die Pfändung hat nicht der Vermieter gemacht, ich muss jetzt aber die Miete bezahlen. Und die Forderung kann ich nicht bezahlen.

Re: Kontopfändung

Verfasst: 30. Dez 2020, 07:24
von Witwe Bolte
Wenn Du den Gläubiger nicht bezahlst, der die Pfändung veranlasst hat, geht die Pfändung doch auch nicht weg. No Chance.
Ausser: Neues Konto - neues 'Spiel'.
Bis ein Gläubiger das neue Konto "findet" - und das kann ziemlich schnell gehen.

Ach sooo ... Du willst jemanden bitten, Deine Miete für Dich zu überweisen ?
(nicht die Forderung des Pfändungsgläubigers?)

Ja, das kannst Du natürlich machen, ist aber nicht nötig,
wenn die Bank heute Deinen Antrag bekommt, dann kannst Du spätestens nächsten Mi. oder Do. wieder über Dein Konto verfügen (aber max. eben nur über den 'Grundfreibetrag', wenn so viel Geld auf Deinem Konto liegt).

Ich würde mich an Deiner Stelle mal mit dem Thema "Insolvenzverfahren" beschäftigen.
Nach der neuen Rechtslage jetzt bist Du damit dann ja in drei Jahren fertig.

Warst Du schon mal bei einer Schuldnerberatung?
Für ein Inso-Verfahren wirst Du eine brauchen.

Re: Kontopfändung

Verfasst: 30. Dez 2020, 16:20
von oseloe
MrsRob hat geschrieben: 30. Dez 2020, 07:24 Ich würde mich an Deiner Stelle mal mit dem Thema "Insolvenzverfahren" beschäftigen.
Nach der neuen Rechtslage jetzt bist Du damit dann ja in drei Jahren fertig.
Wo könnte ich darüber nachlesen?

Re: Kontopfändung

Verfasst: 30. Dez 2020, 16:21
von oseloe
>(nicht die Forderung des Pfändungsgläubigers?)
Selbstverständlich nicht.