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P-Konto, Pfändungsgrenze

Verfasst: 17. Sep 2020, 20:41
von HBNord
Guten Abend liebe Community,

Ich habe folgendes Anliegen:

Ich habe die letzten Jahre ein "Paar" Schulden angehäuft.
Nun habe ich seit geraumer Zeit ein P Konto und habe nun die Möglichkeit etwas mehr als die Pfändungsfreibetraggrenze zu verdienen.

Ich würde ca 1850 Netto verdienen können. Ich habe keinerlei Unterhaltsverpflichtungen.

Laut Pfändungstabelle stünde mir knapp 1400 Euro zu.

Wie läuft das ganze denn nun ab?
Bei wem muss ich mich melden?
Soweit ich es bis jetzt rausgelesen habe ist es kein Automatisierter Ablauf, sprich nur weil mehr Geld auf dem Konto kommt das Automatisch die Tabelle greift, sondern viel mehr nach wie vor erstmal nur die 1178,xx unpfändbar sind.

Ich habe lange gegoogelt, aber ich bin wirklich ratlos bei wem ich mich nun melden soll.

Meiner Schuldnerberatung war mit dieser Thematik tatsächlich auch etwas überfordert was mich sehr nachdenklich gemacht hat.

Vielleicht hat einer von euch einen Rat...

Vielen lieben Dank für eure Zeit!

Freue mich auf Antworten! :)

Re: P-Konto, Pfändungsgrenze

Verfasst: 17. Sep 2020, 20:47
von tidus82
Äh, deine Schuldnerberatung war damit überfordert? :O
Schau mal bitte hier:
https://schuldner-community.de/pfaendun ... e-p-konto/
Und dort bei dem Punkt Doppelpfändung :-)

Re: P-Konto, Pfändungsgrenze

Verfasst: 17. Sep 2020, 20:56
von HBNord
Hey super lieben Dank für die schnelle Antwort!

Ja tatsächlich! So ähnlich schlecht gestaunt habe ich auch!

Ich lese immer wieder vom Vollstreckungsgericht?

Also ist das wohl meine erste Ansprechstelle richtig?

Lg

Re: P-Konto, Pfändungsgrenze

Verfasst: 17. Sep 2020, 21:08
von tidus82
Ganz genau - am besten den Antrag mit dem letzten 3 Einkommensnachweisen in Kopie ans Vollstreckungsgericht und dann sollte es auch klappen :)

Re: P-Konto, Pfändungsgrenze

Verfasst: 18. Sep 2020, 06:02
von HBNord
Okay die Einkommesnachweise der letzten 3 Monate sind allerdings noch unter bzw. an der Grenze zum Pfändungsfreibetrag. Diese Trotzdem mitbefühgen?

Wie gesagt das ist zwar der gleiche Arbeitgeber aber ich habe nun die Möglichkeit dort mehr Stunden zuarbeiten.

Damit ich eben wie gesagt mehr verdiene und ein Teil meiner Sch ulden tilgen kann. :)

Lg

Re: P-Konto, Pfändungsgrenze

Verfasst: 18. Sep 2020, 06:55
von HBNord
Achso spielt es bei dieser Erhöhung des Betrages eine Rolle ob man in der Privatinsolvenz ist oder nicht?

Sind die Behörden verpflichtet die Erhöhung stattzugeben? Wenn alles rechtmäßig ist? Oder können die es auch schlicht weg ablehnen?

Wenn man mehrere Gläubiger hat muss man dann für jeden einen Freigabebeschluss bewirken oder reicht da einer aus?

Neben privaten Glaubigern habe ich auch einen Teil Schulden beim FA. Müsste man diese Separat behandeln?
Falls ja MÜSSEN die dem zustimmen oder könnten die es theoretisch auch ablehnen?

Ich bin leider sehr unerfahren auf diesen Gebiet und von meiner Schuldnerberatung sehr enttäuscht. Ich muss mich wohl nach einer neuen umschauen. Da sind so einige Kuriositäten geschehen. Leider :(

Re: P-Konto, Pfändungsgrenze

Verfasst: 18. Sep 2020, 07:40
von tidus82
Guten Morgen,

jetzt fängt es etwas an kompliziert zu werden :D
Bist du denn in der Privatinsolvenz? Bisher habe ich herausgelesen, dass du das nicht bist. Falls ja, dann beachte bitte den folgenden Text NICHT, denn da gibt es eventuell noch eine etwas einfachere Möglichkeit.

Falls du NICHT in der Privatinsolvenz bist:
Es ist grundsätzlich so, dass bei einer Doppelpfändung (wenn du nur deinen unpfändbaren Lohn vom Arbeitgeber erhältst und zusätzlich davon dann vom P-Konto gepfändet wird) eine Freigabe beim Vollstreckungsgericht oder, wenn der Gläubiger ein öffentlicher Gläubiger (wie dem Finanzamt) ist bei diesem erwirkt werden muss.

In deinem Fall lese ich jetzt heraus, dass du Pfändungen auf deinem P-Konto, sowie dem Arbeitgeber hast. Diese sind scheinbar von privaten Gläubigern, aber auch vom Finanzamt.
Hier musst du einen Freigabebeschluss vom Vollstreckungsgericht UND vom Finanzamt bekommen.

Recht einfach und übersichtlich haben es die Kollegen der Rechtsanwaltskanzlei Grundmann beschrieben unter diesem Link: https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/ko ... g-bekomme/

Wahrscheinlich wird damit etwas mehr "Licht ins Dunkle" kommen :)

Re: P-Konto, Pfändungsgrenze

Verfasst: 18. Sep 2020, 08:05
von Witwe Bolte
HBNord hat geschrieben: 18. Sep 2020, 06:55 Achso spielt es bei dieser Erhöhung des Betrages eine Rolle ob man in der Privatinsolvenz ist oder nicht?
Bezüglich der Höhe des Betrages spielt es keine Rolle, nur in bezug auf das Verfahren zur Freigabe.
HBNord hat geschrieben: 18. Sep 2020, 06:55 Sind die Behörden verpflichtet die Erhöhung stattzugeben? Wenn alles rechtmäßig ist? Oder können die es auch schlicht weg ablehnen?
Nein, normalerweise können sie es nicht ablehnen, sondern haben sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.
HBNord hat geschrieben: 18. Sep 2020, 06:55 Wenn man mehrere Gläubiger hat muss man dann für jeden einen Freigabebeschluss bewirken oder reicht da einer aus?

Neben privaten Glaubigern habe ich auch einen Teil Schulden beim FA. Müsste man diese Separat behandeln?
Falls ja MÜSSEN die dem zustimmen oder könnten die es theoretisch auch ablehnen?

Ja, wenn auf Deinem Konto mehrere Pfändungen liegen, dann müssen diese alle in Deinem Antrag auf Freigabe ans Vollstreckungsgericht aufgeführt werden.

Ist ein Gläubiger das FA, dann muss der Antrag auf Freigabe nicht beim Vollstreckungsgericht, sondern beim FA gestellt werden.
HBNord hat geschrieben: 18. Sep 2020, 06:55 Ich bin leider sehr unerfahren auf diesen Gebiet und von meiner Schuldnerberatung sehr enttäuscht. Ich muss mich wohl nach einer neuen umschauen. Da sind so einige Kuriositäten geschehen. Leider :(
"Schuldnerberater" kann sich in D ja jeder nennen (und versuchen, für gutes Geld verzweifelte Kunden zu akquirieren), da sollte man genau hinschauen, bevor man was unterschreibt.
Am besten ist es natürlich, Du findest eine caritative Schuldnerberatung (kostenlose), von AWO, Caritas, Diakonie usw., auch Parteien und Kommunen bieten das schon mal an. Aber dann hast Du immer noch keine Garantie, dass die auch gut sind. Nur nehmen diese caritativen manchmal keine Selbständigen oder keine ehemals Selbständigen - oder sie beraten diese Gruppe dann eben doch nicht kostenlos.

Viel Glück bei der Suche!
Ein 'Schuldnerberater' sollte den Weg zur Freigabe des unpfändbaren Betrages auf einem P-Konto bei Doppelpfändung (Lohnpfändung beim Arbeitgeber UND Kontopfändung bei der Bank) kennen!

... tidus82 war schneller.

Re: P-Konto, Pfändungsgrenze

Verfasst: 18. Sep 2020, 09:54
von HBNord
Moin Leute, :D

Teilweise schon wirklich schöne und gute Neuigkeiten! Vielen Dank für eure schnellen Kompetenten Antworten!

Tatsächlich handelt es sich bei meiner Schuldnerberatung um eine Caritative Einrichtung. Ich hatte bisher die Vermutung das es genau daran liegt das die Leute dort deshalb nicht ganz so agariert rüber kamen. Vielleicht auch einfach Pech gehabt.

Es ist richtig aktuell habe ich NOCH keine Privatinsolvenz.

Habe mich allerdings die Tage etwas hier im Forum umgeschaut und gesehen das die Privat Insolvenz ab den 1.10.2020 auf 3 Jahre verkürzt werden kann sofern 35 % der Schulden abbezahlt sind.

Nun ist es so das ich in 3 Jahren alle meine Schulden tilgen könnte.

Wäre eben das selbe Prinzip als wenn ich es Monatlich von mein Konto bezahle. Allerdings würde dann ja immer nur 1 Gläubiger bedient werden und es könnten erneut unnötigerweise Mahnkosten dazu kommen.

Hinzu käme ich müsste nach den 3 Jahren weitere 1 bis 3 Jahre warten um die Löschung der Schulden in der Schufa zu beantragen? Glaube mich erinnern zu können das es so ähnlich abläuft.

Jetzt stehe ich erneut vor dem Rätsel was wohl besser wäre. Zumal man bei der Insolvenz eher nach dem diese Stattgegeben wurde seine Ruhe hat, als das jeden Monat wieder etwas neues im Briefkasten liegt.

Wir haben den Gläubigern Prozentual etwas von mein Gehalt angeboten wo auch die meisten mit einverstanden waren ausser eben halt das Fa :(

Re: P-Konto, Pfändungsgrenze

Verfasst: 18. Sep 2020, 10:01
von tidus82
Ab dem 01.10. wird die Privatinsolvenz nur noch 3 Jahre laufen. Punkt.
Nix mehr mit 35% - das ist seit 2014 bis zum 30.09. so. :-)

Aber mal eine andere Frage, wenn du doch deine Schulden bezahlen kannst:

Was ist denn mit einem aussergerichtlichen Einigungsversuch? Den müsste die Schuldnerberatung machen, dann würden alle Schulden festgeschrieben werden, jeder würde seinen Anteil bekommen und damit wäre dann alles innerhalb der Zeit erledigt. Dazu kann dir aber ein Praktiker noch etwas detaillierter etwas sagen.

Vielleicht wäre es auch tatsächlich sinnvoll bei deiner Schuldnerberatung ganz freundlich nach einem anderen Berater zu fragen, oder tatsächlich eine andere Beratungsstelle aufzusuchen.