Was darf das Inkassobüro fordern?
Verfasst: 6. Aug 2020, 19:15
Hauptforderung aus 2002, Vollstreckungstitel liegt ebenfalls aus 2002 in Kopie vor.
Universum-Inkasso schickt Forderungsaufstellung und datiert die auf 2012. in 2016 taucht der Posten: "Umsatzsteuer aus Forderungsübergang" auf.
Ich verstehe das so, dass Universum Inkasso die Forderung GEKAUFT hat und nun auf eigene Rechnung eintreibt.
Fragen:
Darf Universum (Vollstreckungstitel liegt vor!) zusätzlich einen Rechtsanwalt zwecks Forderungseintreibung beauftragen und mir dafür gebühren aufdrücken?
Dürfen überhaupt Inkassogebühren erhoben werden, wenn die AUF EIGENE RECHNUNG eintreiben?
Muss Universum mir den Erwerb der Forderung nachweisen?
Bitte nennt mir auch die Rechtsgrundlagen dazu, weil ich mir derzeit einen Anwalt nicht leisten kann. Ich habe um wenige Euro zuviel Einkommen für die staatliche Rechtsberatung, bin aber wegen Krebs im Krankengeldbezug und brauche jeden Cent für die Therapiekosten,. die NICHT von der Kasse gedeckt sind.
Grundsätzlich bin ich bereit, die ursprüngliche Hauptforderung (631,60€) zu zahlen, natürlich auch die titulierten Kosten von 137,69€.
Zinsen: ich werde Einrede der Verjährung erheben, da die Zinsforderungen und teilweise abenteuerlich bezeichnete Kosten aus der Zeit vor dem 01.01.2017 verjährt sind.
Ich bin aber nicht bereit, Kosten zu zahlen die nicht rechtens sind!
Universum-Inkasso schickt Forderungsaufstellung und datiert die auf 2012. in 2016 taucht der Posten: "Umsatzsteuer aus Forderungsübergang" auf.
Ich verstehe das so, dass Universum Inkasso die Forderung GEKAUFT hat und nun auf eigene Rechnung eintreibt.
Fragen:
Darf Universum (Vollstreckungstitel liegt vor!) zusätzlich einen Rechtsanwalt zwecks Forderungseintreibung beauftragen und mir dafür gebühren aufdrücken?
Dürfen überhaupt Inkassogebühren erhoben werden, wenn die AUF EIGENE RECHNUNG eintreiben?
Muss Universum mir den Erwerb der Forderung nachweisen?
Bitte nennt mir auch die Rechtsgrundlagen dazu, weil ich mir derzeit einen Anwalt nicht leisten kann. Ich habe um wenige Euro zuviel Einkommen für die staatliche Rechtsberatung, bin aber wegen Krebs im Krankengeldbezug und brauche jeden Cent für die Therapiekosten,. die NICHT von der Kasse gedeckt sind.
Grundsätzlich bin ich bereit, die ursprüngliche Hauptforderung (631,60€) zu zahlen, natürlich auch die titulierten Kosten von 137,69€.
Zinsen: ich werde Einrede der Verjährung erheben, da die Zinsforderungen und teilweise abenteuerlich bezeichnete Kosten aus der Zeit vor dem 01.01.2017 verjährt sind.
Ich bin aber nicht bereit, Kosten zu zahlen die nicht rechtens sind!