Bank & abweichender Freibetrag
Verfasst: 25. Mai 2020, 17:59
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem beim Vollstreckungsgericht einen abweichenden Freibetrag beantragt, da ich eine unterhaltspflichtige Person im Haushalt habe. Mein Freibetrag war vor Antragstellung auf 1622,- eingetragen. Das Gericht hat meinem Antrag stattgegeben (bis 1629,99€ dürfen 0€ gepfändet werden, bei einem höheren Einkommen soll dann §850c ZPO zum Tragen kommen). Der Vollständigkeit halber: mein aktuelles Nettogehalt liegt bei 2125,44€.
Mit diesem Beschluss bin ich dann also zur Sparkasse getigert.
Zu meinem Erstaunen musste ich nun feststellen das der Freibetrag bei der Bank nur auf 1629,99€ erhöht wurde. Die Begründung der Sparkasse: §850c ZPO gilt nur für Selbstständige, nicht für Arbeitnehmer und ist somit nicht auf mich anwendbar.
Kennt das Problem jemand? Und ist das überhaupt so? Ich habe mir die Finger wund-gegoogled und konnte darüber nichts finden.
Vorab schon mal vielen Dank für eure Meinungen!
ich habe vor kurzem beim Vollstreckungsgericht einen abweichenden Freibetrag beantragt, da ich eine unterhaltspflichtige Person im Haushalt habe. Mein Freibetrag war vor Antragstellung auf 1622,- eingetragen. Das Gericht hat meinem Antrag stattgegeben (bis 1629,99€ dürfen 0€ gepfändet werden, bei einem höheren Einkommen soll dann §850c ZPO zum Tragen kommen). Der Vollständigkeit halber: mein aktuelles Nettogehalt liegt bei 2125,44€.
Mit diesem Beschluss bin ich dann also zur Sparkasse getigert.
Zu meinem Erstaunen musste ich nun feststellen das der Freibetrag bei der Bank nur auf 1629,99€ erhöht wurde. Die Begründung der Sparkasse: §850c ZPO gilt nur für Selbstständige, nicht für Arbeitnehmer und ist somit nicht auf mich anwendbar.
Kennt das Problem jemand? Und ist das überhaupt so? Ich habe mir die Finger wund-gegoogled und konnte darüber nichts finden.
Vorab schon mal vielen Dank für eure Meinungen!