Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem beim Vollstreckungsgericht einen abweichenden Freibetrag beantragt, da ich eine unterhaltspflichtige Person im Haushalt habe. Mein Freibetrag war vor Antragstellung auf 1622,- eingetragen. Das Gericht hat meinem Antrag stattgegeben (bis 1629,99€ dürfen 0€ gepfändet werden, bei einem höheren Einkommen soll dann §850c ZPO zum Tragen kommen). Der Vollständigkeit halber: mein aktuelles Nettogehalt liegt bei 2125,44€.
Mit diesem Beschluss bin ich dann also zur Sparkasse getigert.
Zu meinem Erstaunen musste ich nun feststellen das der Freibetrag bei der Bank nur auf 1629,99€ erhöht wurde. Die Begründung der Sparkasse: §850c ZPO gilt nur für Selbstständige, nicht für Arbeitnehmer und ist somit nicht auf mich anwendbar.
Kennt das Problem jemand? Und ist das überhaupt so? Ich habe mir die Finger wund-gegoogled und konnte darüber nichts finden.
Vorab schon mal vielen Dank für eure Meinungen!
Bank & abweichender Freibetrag
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Re: Bank & abweichender Freibetrag
...für was "beantragt"?? Für das P-Konto??
Wo ist der Beschluss jetzt - kannst Du nachweisen, dass er der Sparkasse vorliegt?? Ist die Sparkasse in dem Beschluss als Dritschuldner oder als P-Konto-führende Sparkasse erwähnt??
Wo ist der Beschluss jetzt - kannst Du nachweisen, dass er der Sparkasse vorliegt?? Ist die Sparkasse in dem Beschluss als Dritschuldner oder als P-Konto-führende Sparkasse erwähnt??
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Re: Bank & abweichender Freibetrag
Jup, für das P-Konto. Die Sparkasse wird in dem Beschluss als Drittschuldner "betitelt", erwähnt wird aber auch das ich dort ein P-Konto führe. Der Beschluss ist im Original bei der Sparkasse, eine Kopie habe ich jedoch noch.
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Re: Bank & abweichender Freibetrag
Das ist definitiv Blödsinn. Ich vermute hier entweder einen falsch formulierten Schutzantrag, einen falsch gelesenen Beschluss und/oder zusätzlich eine maximal ungelenke Aussage einer von keiner Sachkenntnis getrübten Sparkassenwalküre.trudho hat geschrieben: ↑25. Mai 2020, 17:59 Die Begründung der Sparkasse: §850c ZPO gilt nur für Selbstständige, nicht für Arbeitnehmer und ist somit nicht auf mich anwendbar.
Kennt das Problem jemand? Und ist das überhaupt so? Ich habe mir die Finger wund-gegoogled und konnte darüber nichts finden.
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Re: Bank & abweichender Freibetrag
Das letztere ist es wohl. Das Gericht hat mir die Sachlage nochmals telefonisch bestätigt, der hinzugezogene Anwalt ebenso. Anscheinend sind die Mitarbeiter dieser Filiale in diesen Sachen wohl nicht besonders geschult. Wie auch immer: Nächste Woche geht (endlich) der Antrag auf Regelinsolvenz raus, dann sollte dieses Dilemma hoffentlich geklärt werden.
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