Pfädnungs und Überweisungsbeschluss

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Der_H
Wissender
Reaktionen: 1
Beiträge: 213
Registriert: 2. Jan 2019, 22:48

Pfädnungs und Überweisungsbeschluss

Beitrag von Der_H »

Hallo,
ich habe letzte woche einen Pfändungs und überweisungsbeschluss bekommen.

Da steht drin:
Es wird angeordnet, dass...
1.)...der Schuldner die Lohn oder Gehaltsbrechnungen oder die Verdienstbescheinigung einschließlich der entsprechenden Bescheinigungen der letzten drei Monate vor zustellung des Pfändungs und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger herauszugeben hat.

2.)... der Schuldner der Schuldner das über das jeweillige Sparguthaben ausgestellte Sparbuch herauszugeben hat und dieser das Sparbuch unverzüglich dem Drittschuldner vorzulegen hat.

3.)... ein von dem Gläubiger zu beauftragender Gerichtsvollzieher für die Pfändung des Inhalts Zutritt zum Schließfach zu nehmen hat.



zu 1.) -Muss ich von alleine tätig werden?
-Muss ich da noch was beachten?

zu 2.) Es gab mal zwei Sparcards gesammtguthaben ca. 2€, ich bin mir nicht sicher ob die Konten überhaupt noch bestehen? Die sind bei einer Bank, die selbst Gläubiger ist...
Nächste Woche soll ich für einen andern Gläubiger die Vermögensauskunft abgeben. Die Sparcards gebe ich da doch vorsichtshalber an?

zu 3.)
Meinen die ein Bankschließfach oder nen Spindt beim Arbeitgeber? Ich hab beides nicht...



Soll ich allen Gläbigern mitteilen , dass ich eine Vermögensauskunft abgegeben habe?
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Pfädnungs und Überweisungsbeschluss

Werbung

Hi Der_H,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfädnungs und Überweisungsbeschluss" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 410
Beiträge: 2516
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Pfädnungs und Überweisungsbeschluss

Beitrag von caffery »

Der_H hat geschrieben: 16. Feb 2020, 12:44 zu 1.) -Muss ich von alleine tätig werden?
Was steht denn da?
"Es wird angeordnet, dass...der Schuldner die Lohn oder Gehaltsbrechnungen...herauszugeben hat."

Steht da was von "wenn der Schuldner möchte, kann er ja mal", "hat der Schuldner zur Abholung bereitzuhalten" oder "Herausgabe soll irgendwie ohne Tätigkeit des Schuldners erfolgen" (wie immer das gehen soll;)) ?
Der_H hat geschrieben: 16. Feb 2020, 12:44 zu 2.) Es gab mal zwei Sparcards gesammtguthaben ca. 2€, ich bin mir nicht sicher ob die Konten überhaupt noch bestehen?
War das jetzt eine Frage an uns? ;)
Der_H hat geschrieben: 16. Feb 2020, 12:44 Die sind bei einer Bank, die selbst Gläubiger ist...
Nächste Woche soll ich für einen andern Gläubiger die Vermögensauskunft abgeben. Die Sparcards gebe ich da doch vorsichtshalber an?
Okay - schädlich wirds nicht sein
Der_H hat geschrieben: 16. Feb 2020, 12:44 zu 3.)
Meinen die ein Bankschließfach oder nen Spindt beim Arbeitgeber? Ich hab beides nicht...
Na dann:)
Der_H hat geschrieben: 16. Feb 2020, 12:44 Soll ich allen Gläbigern mitteilen , dass ich eine Vermögensauskunft abgegeben habe?
Kannst Du machen. Ich würds nicht tun.
0
Der_H
Wissender
Reaktionen: 1
Beiträge: 213
Registriert: 2. Jan 2019, 22:48

Re: Pfädnungs und Überweisungsbeschluss

Beitrag von Der_H »

caffery hat geschrieben: 16. Feb 2020, 13:10 Steht da was von "wenn der Schuldner möchte, kann er ja mal", "hat der Schuldner zur Abholung bereitzuhalten" oder "Herausgabe soll irgendwie ohne Tätigkeit des Schuldners erfolgen" (wie immer das gehen soll;)) ?
Ok, also schicke ich die Abrechnungen zum Gläubiger.

Darf ich denn interne Telefonnummern schwärzen?
Wenn ja, sollte ich sonst noch was schwärzen?




Mein Schuldnerberater hat gesagt, das ich versuchen soll, beim Gericht eine Quellenfreigabe zu beantragen für meinen Pfändungsfreien Lohn... Geht das ohne vorliegender Kontopfändung?
Er meint ja!
Liegt er da richtig? Wenn nicht, dann weiß ich nicht ob das die richtige Beratungsstelle für mich ist?
Das ist eine gewerbliche und Geld zu verschenken hab ich nicht...
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Pfädnungs und Überweisungsbeschluss

Beitrag von Witwe Bolte »

Hallo Der_H und willkommen hier!
Wer ist denn der Absender des Schreibens?
Ist das wirklich ein PFÜB von einem Gericht?
Oder die "Drohung" eines Gläubiger (-Vertreters, Inkasso o.ä.): " ... wenn nicht, dann ... !"

Wenn der Gläubiger bereits einen Titel gegen Dich hat - warum schickt er den GV nicht gleich zum Arbeitgeber (bevor ein anderer ihm zuvorkommt) ?
Oder veranlasst eine Kontopfändung ?
Oder beides ?

Erst sollst Du ihm das alles schicken?
Schon komisch.

Wenn Dein Arbeitgeber (als Drittschuldner) einen PFÜB bekommt, dann ist er eigentlich sowieso dafür verantwortlich, den Pfändungsbetrag korrekt zu berechnen (und abzuführen) ...
Im Umkehrschluss: Auch den pfändungsfreien Teil des Lohn korrekt zu berechnen.
Und diesbezüglich wirst Du ihn wohl kontrollieren, vermute ich mal ?

Was also so eine "Quellenfreigabe" soll, erschließt sich mir nicht.
Mir erschließt sich aber auch nicht, wieso man/frau für einen gewerblichen Schuldnerberater noch Geld ausgibt, wenn man seine Verbindlichkeiten schon nicht bezahlen kann ?

Als Arbeitnehmer hast Du doch eh keine Wahl: Hat der Gläubiger einen Titel, dann wird er auch Deinen Lohn oder Dein Konto pfänden (oder beides) und es ist ein Leichtes, beides rauszufinden, falls nicht bekannt.
Spätestens mit der "Eidesstattlichen".
Was soll da ein gewerblicher Schuldnerberater für Dich (und Dein Geld!!) leisten?

Anders sieht es aus, wenn Du selbständig bist - bist Du?
Ansonsten kann ich Dir nur raten, such Dir eine kostenlose, caritative Beratung (AWO, Caritas, Diakonie usw).
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 79
Beiträge: 1108
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Pfädnungs und Überweisungsbeschluss

Beitrag von imker »

...und was ist aus dem Vorhaben "Insolvenzantrag" geworden - noch nichts, weil noch bei der sich betrogen fühlenden Bank abgezahlt wird?

Mein Eindruck ist, dass Du uns hier einzelne Probleme berichtest und dabei die Abhängigkeiten der "Risiken" untergehen und Dich erschlagen könnten. Klartext: - familienerechtliche Klagen/Verfahren alle eingeleitet - warum dann noch kein Insolvenzantrag?
0
Der_H
Wissender
Reaktionen: 1
Beiträge: 213
Registriert: 2. Jan 2019, 22:48

Re: Pfädnungs und Überweisungsbeschluss

Beitrag von Der_H »

Hallo MrsRob
MrsRob hat geschrieben: 16. Feb 2020, 15:02 Wer ist denn der Absender des Schreibens?
Ist das wirklich ein PFÜB von einem Gericht?
Absender der Gerichtsvollzieher/ Gericht
MrsRob hat geschrieben: 16. Feb 2020, 15:02 Wenn der Gläubiger bereits einen Titel gegen Dich hat - warum schickt er den GV nicht gleich zum Arbeitgeber (bevor ein anderer ihm zuvorkommt) ?
Der PFÜB wurde meinem Arbeitgeber zugestellt und es wurde gleich die Kontopfändung mit beantragt. (Das Konto gibt es aber nicht mehr)

Das ich die Lohnabrechnungen herauszugeben habe, ist ja im PFÜB angekreuzt... Auf den Lohnabrechnungen steht ja z.B. auch meine aktuelle Kontonummer.

Den Pfändbaren teil meines Lohnes berechnet mein Arbeitgeber richtig. Da hab ich ein Auge drauf ;)
MrsRob hat geschrieben: 16. Feb 2020, 15:02 Was also so eine "Quellenfreigabe" soll, erschließt sich mir nicht.
Ja er meinte halt die erhöhung des Pfändungsfreibetrags auf meinem P-Konto auf die höhe meines Pfändungsfreien Lohns.
Ich hab das immer so verstanden, das das bei jeder neuen Pfändung immer ein neuer Freigabebeschluss beim Gericht beantragt werden muss...
Und er meinte, dass das auch pauschal im vorraus geht?
MrsRob hat geschrieben: 16. Feb 2020, 15:02 Was soll da ein gewerblicher Schuldnerberater für Dich (und Dein Geld!!) leisten?
Anders sieht es aus, wenn Du selbständig bist - bist Du?
Ansonsten kann ich Dir nur raten, such Dir eine kostenlose, caritative Beratung (AWO, Caritas, Diakonie usw).
Ich hatte es vor meinem Umzug tatsächlich bei der Diakonie versucht... Aber da ich bis anfang letzten Jahres ein Nebengewerbe angemeldet hatte, eine vbuH im Raum steht und ich wohl soviel verdiene, dass die Beratungsstelle für mich kein geld erhält, hat man mir nahegelegt mich doch lieber bei einer gewerblichen Stelle zu melden. Die machen das ja schließlich nicht nur nebenbei. Wenn ich mich doch für die Diakonie entschiden hätte, dann hätte man sich über eine großzügige Spende gefreut. (500€)

Jetzt Wohne ich ja woanders und könnte es natürlich nochmal bei der für mich zuständigen stelle versuchen.
Oder geht es echt nicht wegen meinem Einkommen und dem ehemaligen Gewerbe?
0
Der_H
Wissender
Reaktionen: 1
Beiträge: 213
Registriert: 2. Jan 2019, 22:48

Re: Pfädnungs und Überweisungsbeschluss

Beitrag von Der_H »

imker hat geschrieben: 16. Feb 2020, 16:38 ...und was ist aus dem Vorhaben "Insolvenzantrag" geworden - noch nichts, weil noch bei der sich betrogen fühlenden Bank abgezahlt wird?
Die gewerbliche Beratungsstelle hat mir wegen einer vbuH geraten bis Herbst 2021 mit der Insolvenz zu warten.
imker hat geschrieben: 16. Feb 2020, 16:38 Mein Eindruck ist, dass Du uns hier einzelne Probleme berichtest und dabei die Abhängigkeiten der "Risiken" untergehen und Dich erschlagen könnten.
Du hast wohl recht!
Ich möchte mich ja auch nicht wegen jedem pups hier melden und versuche mir halt vieles so anzueignen.
Leider besteht halt echt die Gefahr etwas zu verschlimmbessern.


Scheidungsverfahren kommt in den nächsten Wochen auch noch auf mich zu.
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 410
Beiträge: 2516
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Pfädnungs und Überweisungsbeschluss

Beitrag von caffery »

Der_H hat geschrieben: 16. Feb 2020, 19:37 Und er meinte, dass das auch pauschal im vorraus geht?
Also in meiner Welt brauch man dafür den/die PfÜB)s) zu der/n Kontopfändung(en) um einen Quellenfreigabe-Beschluss zu erwirken. Zuständig ist ja auch das Gericht/die Behörde, das diese(n) PfÜB(s) in die Welt gezimmert hat.

Ich wüsste also spontan nicht ganz, wie man so einen Beschluss kriegen bzw. erlassen sollte... aber ich weiß ja auch nicht alles.
Der_H hat geschrieben: 16. Feb 2020, 20:04 Die gewerbliche Beratungsstelle hat mir wegen einer vbuH geraten bis Herbst 2021 mit der Insolvenz zu warten.
Wenn ich mich recht entsinne, hatte ich Dir bei Deiner Geschichte auch mal dazu geraten - von daher bin ich hier zufrieden, dass die Kollegen es in diesem Punkt ähnlich gesehen haben.

Obschon der Grund fürs Warten nicht die mögliche vbuh ist (die kann man nämlich nicht bis 2021 "aussitzen"), sondern der mögliche Versagungsgrund analog § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO.
Aber das war wohl nur ein Wordingproblem deinerseits;)
0
Der_H
Wissender
Reaktionen: 1
Beiträge: 213
Registriert: 2. Jan 2019, 22:48

Re: Pfädnungs und Überweisungsbeschluss

Beitrag von Der_H »

caffery hat geschrieben: 16. Feb 2020, 20:07 Wenn ich mich recht entsinne, hatte ich Dir bei Deiner Geschichte auch mal dazu geraten
Ja, du hattest mir unabhängig dazu geraten.
caffery hat geschrieben: 16. Feb 2020, 20:07 Also in meiner Welt brauch man dafür den/die PfÜB)s) zu der/n Kontopfändung(en) um einen Quellenfreigabe-Beschluss zu erwirken. Zuständig ist ja auch das Gericht/die Behörde, das diese(n) PfÜB(s) in die Welt gezimmert hat.
So verstehe ich das ja auch.
Wenn ich mir nicht extra freinehmen müsste und 25km fahren, dann würde ich ja glatt mal beim Gericht vorort nachfragen.
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 410
Beiträge: 2516
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Pfädnungs und Überweisungsbeschluss

Beitrag von caffery »

Der_H hat geschrieben: 16. Feb 2020, 20:36 Wenn ich mir nicht extra freinehmen müsste und 25km fahren, dann würde ich ja glatt mal beim Gericht vorort nachfragen.
Ein Herr Alexander Graham Bell hat da mal eine ziemlich innovative Idee gehabt, die auch mittlerweile selbst bei Gerichten einigermaßen verbreitet vorhanden sein dürfte;)
1
1 Bild
Antworten